Stiefkindadoption. Zahlt Jobcenter Notarkosten?

  • Guten Tag,


    ich habe da ein riesen Problem und würde mich sehr freuen wenn mir hier geholfen werden könnte.
    Es sieht so aus:
    Ich bin seid 10 Jahren verheiratet, habe einen Sohn (16) mit in die Beziehung gebracht, ein Sohn (10) ist von meinem Mann. Wir leben seid 8 Jahren in verschiedenen Wohnungen, sind und bleiben aber verheiratet. Der Grosse lebt bei mir, der kleine bei Papa.
    Als wir geheiratet haben, war klar das der Grosse den Namen meines Mannes mitübernehmen soll. Nun hat uns das Standesamt erklärt das durch die Hochzeit automatisch beide Kinder den Namen meines Mannes annehmen. Wir haben extra gefragt ob das auch für den Grossen gilt, denn er ist ja von einem anderen Mann. Die Tante da sagte: Ja, auch er übernimmt den EheNamen.
    Jetzt stellte sich herraus bei beantragung eines Personalausweises für meinen Grossen das er gar nciht meinen Nachnamen trägt, sondern noch immer meinen Mädchennamen.
    Also haben wir uns überlegt ob mein Mann ihn nicht einfach adoptiert. Da die Ämter ja immer so auskunftsfreudig sind und nix wissen frage ich nun hier ob jemand weiss ob die Notarkosten für eine Adoption vom Jobcenter (Gerichtskostenbeihilfe oder sowas) übernommen wird.
    Mein Mann und ich sind beide Krakheitsbedingt HartzIV Empfänger :( Und wie man weiss ist so ein Notar mit anschliessendem Gerichtsverfahren gar nicht so billig...
    Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir hier jemand helfen könnte. Sollte irgendwas hier nicht richtig beschrieben sein von meiner Seite, dann bitte fragen Sie nach.


    Mit freundlichen Grüssen


    Alice E.

  • Nach 10 Jahren fällt dir das mit dem Namen auf? Komisch.Der Name deines Sohnes ist doch auf der Geburtsurkunde eingeschrieben und hätte ja da geändert werden müssen.Das ein Kind automatisch den Namen des Ehemannes annimmt der noch nichtmal der leibliche Vater ist ist doch nicht selbstverständlich.