Unterhalt - müssen beide Elternteile zahlen?

  • Ich werde in einer Woche 18 und wollte dann demnächst auch ausziehen. Meine Eltern sind geschieden mit meinem Vater hab ich schon alles geregelt, er überweist mir dann den Unterhaltsanteil den er jetzt meiner Mutter zahlt an mich. Ich lebe hauptsächlich bei meiner Mutter mit der ich mich aber die letzten Jahre fast täglich gestritten hab. Jetzt hat es mir dann auch gereicht und ich habe meiner Mutter gesagt, dass ich ausziehen will. Sie fand das natürlich nicht so toll und sagte sofort, dass sie mich auch nicht unterstützen will und mir auch nicht das Kindergeld überweisen will. Jetzt ist meine Frage muss Sie mir Umterhalt Zahlen und wenn ja wie viel den gleichen Anteil wie mein Vater oder vielleicht weniger? Und meine zweite Frage ist wie ist das mit dem Kindergeld, ich gehe momentan noch aufs Gymnasium und werde danach wahrscheinlich studieren wollen, muss meine Mutter mir dann das Kindergeld überweisen oder darf sie das für sich behalten?
    Danke schön ;-)

  • .... Und meine zweite Frage ist wie ist das mit dem Kindergeld,....., muss meine Mutter mir dann das Kindergeld überweisen oder darf sie das für sich behalten?
    Danke schön ;-)


    Hallo,
    Sie darf das Kindergeld behalten.
    Würde Sie das Kindergeld an Dich weiterleiten, wäre es dann Unterhalt in Höhe von 184 Euro (in Höhe des Kindergeldes).


    Wenn Mutter jedoch erklärt, dass sie Dir weiterhin ein Dachüberm Kopf anbietet und auch Verpflegung dazu,
    dann sieht es nicht gut aus für Dich, weil Unterhalt auch in Form von Kost und Logis erbracht werden kann.


    Du solltest deinen Drang zum Auszug überlegen.


    dms

  • ... Meine Eltern sind geschieden mit meinem Vater hab ich schon alles geregelt, er überweist mir dann den Unterhaltsanteil den er jetzt meiner Mutter zahlt an mich. .... Jetzt ist meine Frage muss Sie mir Umterhalt Zahlen und wenn ja wie viel den gleichen Anteil wie mein Vater oder vielleicht weniger? ....


    Hallo,
    wir wissen doch gar nicht wieviel dein Vater Dir derzeit überweisen wird, woher sollen
    wir da einschätzen können, ob deine Mutter den gleichen Anteil zahlen muss???


    Im übrigen ist die Berechnung nach dem BGB nicht so einfach gestrickt, wie Du dir anscheinend
    vorstellst.


    Zunächst wird dein unterhaltsrechtlicher Bedarf ermittelt.
    Danach wird die Leistungsfähigkeit der Eltern ermittelt.
    Ist nur einer Leistungsfähigkeit (z.B. der Vater),
    dann muss er unter Umständen alles (abzgl. Kindergeld) an Dich zahlen,
    wenn es seine Leistungsfähigkeit zulässt. Du müsstest wahrscheinlich über die Familienkasse
    die Abzweigung des Kindergeldes an Dich beantragen. Und und und ....


    dms