Er arbeitet wieder - und nun?

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand das beantworten:
    Meine Tochter ist 13. Als sie 6 Jahre alt war hörte der Vater aus gesundheitlichen Gründen auf zu arbeiten und konnte keinen Unterhalt mehr zahlen. Daraufhin habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bekommen. Bis zum 12. Lebensjahr.
    Soweit so gut.
    Nun habe ich erfahren, dass der Vater wieder arbeiten geht. In welchem Umfang und für welchen Lohn weiß ich nicht.


    Jetzt habe ich gehört, wenn er wieder soviel verdienen würde, dass er wieder Unterhalt zahlen könnte, dann würde ich trotzdem nichts bekommen, weil er zuerst den Vorschuss zurück zahlen muss.
    Ist das wirklich so?
    Dann kann meine Tochter den Unterhalt ja komplett knicken, denn bis er das zurück gezahlt hat ist sie wahrscheinlich dann schon selbst "in Lohn und Brot".


    Wie sähe aber nun der nächste Schritt generell aus? Zum Jugendamt gehen und sagen, dass er wieder arbeitet? Ich weiß allerdings nicht wo.


    Danke schonmal für eure Hilfe und ein Frohes Neues Jahr.

  • Hallo Mama Ratlos!


    Zitat

    Jetzt habe ich gehört, wenn er wieder soviel verdienen würde, dass er wieder Unterhalt zahlen könnte, dann würde ich trotzdem nichts bekommen, weil er zuerst den Vorschuss zurück zahlen muss.
    Ist das wirklich so?


    Nein, laufender Unterhalt geht immer vor Rückzahlung UV.


    Zitat

    Wie sähe aber nun der nächste Schritt generell aus?


    Da hast Du unterschiedliche Möglichkeiten.


    1. Einrichten einer Beistandschaft (sofern es noch keine gibt). Dann kümmert sich der Beistand um das Durchsetzen der Unterhaltsansprüche. Der Erfolg ist hier immer sehr stark davon abhängig, wie angagiert der Beistand ist.


    2. Du fordernst den KV selber auf, Dir nach § 1605 BGB Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Dazu setzt Du ihm eine Frist von 14 Tagen. Kommt er dem nicht nach, wendest Du Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht und beauftragst Diesen mit der Stufenklage gegen den KV. Im Rahmen der Stufenklage wird er dann gerichtliche aufgefordert sein Einkommen offen zu legen und im zweiten Schritt wird seine Leistungefähigkeit bzw. die Höhe des zu leistenden Unterhalts festgelegt.


    Sollte der KV aber auf Dein Auskunftsbegehren reagieren, wendest Du Dich mit den Unterlagen an Das JA und bittest um Hilfe bei der Unterhaltsberechnung.


    LG chico