Hallo an alle,
ich habe eine Frage.
Ich habe neulich gelesen, dass Urlaub, der nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird/wurde, nicht auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden darf.
Genau das ist bei mir aber im Jahr 2010 gemacht worden, zu der Zeit wusste ich es allerdings noch nicht besser.
Kann ich dieses Geld jetzt noch nachfordern?
Danke im Voraus für eure Antworten
Gruß
kittkatt