Hausübernahmen von Hartz IV Empfänger

  • Hallo zusammen,


    ich hab da mal eine Frage.


    Mein Vater hat vor einigen Jahren ein kleines Häuschen gekauft.
    Da es ursprünglich mal für meinen Bruder hätte sein sollen, steht er und
    mein Vater gemeinsam und gleichberechtigt im Grundbuch.
    Mein Vater hat alle angefallenen Kosten bisher alleine gezahlt und zusätzlich
    das Haus auch renoviert und ausgebaut.
    Mein Bruder lebt mittlerweile in einer anderen Stadt, hat dort ein Kind und
    möchte dort auch nicht weg.
    Nun ist es so, dass ich und meine Freundin das Haus gerne übernehmen wollen.
    Allen Beteiligten ist das recht.
    Mein Vater würde uns das Haus zu einem günstigen Preis oder evtl. sogar umsonst
    überlassen. Das wird sich noch entscheiden. Mein Bruder will unseren Plänen nicht
    im Wege stehen und ist bereit einen Schenkungsvertrag zu unterschreiben
    oder auch einen Kaufvertrag. In letzterem Fall würde mein Vater das Geld alleine bekommen,
    schließlich hatte er ja alles gezahlt.


    So weit so gut also. Nun zum Problem. Wie ich kürzlich erfahren habe, bezieht mein Bruder
    seit ca. 9 Monaten Hartz-4, hat aber das Haus bei seinem Antrag nicht angegeben,
    weil er seiner Meinung nach damit ja nichts mehr zu tun hat, schließlich hat mein Vater ja
    alles gezahlt. Aber mein Bruder steht nun mal im Grundbuch und ich bin der Meinung,
    er wird richtig Ärger bekommen, wenn das herauskommt. Aber das muss er selbst wissen.


    Da ich aber kürzlich gelesen, dass das Jobcenter noch 10 Jahre lang Schenkungen rückgängig
    machen kann, sind wir momentan dann doch etwas verunsichert und wissen nicht recht, wie wir
    uns verhalten sollen.


    Was können wir tun, damit uns das Haus, in das wir Zeit und Geld investieren wollen, nicht wieder streitig gemacht werden kann? Wäre z.B. ein Kaufvertrag mit einer niedrigen Summe eine Lösung?


    Vielen Dank für eure kompetenten Antworten bezüglich unserer Situation.
    Bitte keine Ratschläge, wie sich mein Bruder verhalten soll. Darum geht es hier nicht.
    Der muss das selbst wissen.


    Grüße aus Darmstadt, Manfred

  • 1. Ja, er wird mächtig Ärger bekommen. Das kann sogar zur Betrugsanzeige führen.
    2. Und ja, eine Schenkungsrückforderung ist bis zu 10 Jahre rückwärts möglich.
    3. Und nein, ein Verkauf unter Wert ist keine Lösung. Außerdem: was macht er denn dann mit dem Geld? Nachträglich beichten, dass er beim Antrag auf ALG 2 gelogen hat? Sicherlich nicht. Er sackt es ein. Und fliegt dann das Ganze auf, ist der Betrug glasklar und er sitzt in der sprichwörtlichen Sch...e.

  • Weil dieser Verzicht des Bruders für ihn und euch genau die Folgen hat, die ihr nicht wollt: dieser Verzicht wäre eine Schenkung und diese Schenkung kann 10 Jahre lang angefochten werden. Und ein Verkauf unter Wert wäre ein sittenwidriger Vertrag zu Lasten Dritter (er wird ja gemacht, damit der Bruder weiter in betrügerischer Art und Weise ALG 2 bekommen kann). Sorry, aber wenn ihr Ärger wollt, dann wohl so richtig, oder?!