Nebenkostennachzahlung, wer kann mir helfen??

  • Hallo,


    meine Lebensgefährtin und ich haben folgendes Problem. Sie war bis September 2012 Hartz4-Empfängerin und arbeitet seit mitte September 2012 wieder. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2011 von unserem Vermieter bekommen und sollen ca. 470€ nachzahlen. Meine Freundin ist daraufhin zum jobcenter gegangen und hat nachgefragt ob wir evtl. die NK-Nachzahlung ganz oder zumindest teilweise vom jobcenter erstattet bekommen. Der Mitarbeiter war sehr unfreundlich und fragte sie wie sie darauf käme, dass sie da Anspruch darauf hätte, sie bekommt nichts erstattet. Auf Nachfrage warum, antwortete der Typ mit dem schlichten Satz: Das ist halt so!! (so auf die Art, da könne ja jeder kommen) kein rechtlicher Hinweis warum, wieso, weshalb. Ich bin aber schon der Meinung das wir da etwas bekommen müssten, schliesslich war meine Freundin zum Zeitpunkt, indem die Kosten entstanden sind Hartz4-Empfängerin und hat somit doch einen Anspruch auf die Leistung??!! Wer kennt sich da aus??


    Danke für eure Anworten!!

  • Ihr könnt nur was bekommen, wenn ihr im Monat der Fälligkeit der Nebenkostennachzahlung aufgrund der Nachzahlung bedürftig sein solltet.


    Beispiel:


    332 Euro RS sie
    332 Euro RS du
    300 Euro Miete
    470 Euro Nachzahlung
    ------------
    1434 Euro Bedarf


    600 Euro Einkommen sie
    600 Euro Einkommen du
    ---------------------------------
    1200 Euro Einkommen


    = 234 Euro Anspruch.


    Dann bekämt ihr 234 Euro, den Rest müsstet ihr selbst zahlen. Denn im ALG 2 ist es nunmal so, dass der Bedarf dann berücksichtigt wird, wenn er fällig ist. Wann er entstanden ist, ist uninteressant. Wäre es umgedreht, also ihr bekäme heute ALG 2 und hättet 2011 kein ALG 2 bezogen, würde das Jobcenter ja jetzt aufgrund des ALG 2 Bezuges die Nachzahlung übernehmen, obwohl ihr 2011 gar kein ALG 2 bekommen habt.


    Dazu gibts aber schon recht viele Threads hier.