Nachzahlung von Einkommen Anrechnung auf ALG2

  • Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand eine Antwort geben.
    Meine Situation ist folgende: Bis Anfang Oktober 2012 war ich 2 Jahre in Elternzeit, danach ist mein Arbeitsvertrag weitergelaufen. Seit August 2012 beziehe ich ALG 2, da ich die letzten Monate der Elternzeit kein Einkommen hatte und meine erste Lohnzahlung nach Wiederaufnahme meiner Arbeit erst im November fällig gewesen wäre. ALG 2 wurde bewilligt bis Februar 2013, d.h. die letzte Zahlung ist (bzw. wäre) am 31. Januar 2013. Nun hat mich mein AG bezahlt freigestellt von der Arbeit, allerdings ist bis jetzt noch kein Geld geflossen. Gehalt wurde jetzt eingeklagt und mein AG muss nun das Gehalt für Oktober bis Dezember 2012 nachzahlen. Angenommen, das Geld ist in einer Summe am 15.01.2013 auf meinem Konto: Wie verhält es sich mit der Rückzahlung des ALG 2? Muss ich dann nur den Januar zurückzahlen (Zuflussprinzip) oder auch Oktober bis Dezember? Gehalt ist höher als ALG2, so dass mir im Falle des normalen Wiedereintritts in den Beruf ab November 2012 kein ALG 2 zugestanden hätte. Das Jobcenter weiß Bescheid, dass ich zwar in einem Beschäftigungsverhältnis stehe, aber derzeit kein Einkommen habe.
    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
    Gruß makama

  • Im Normalfall müsste das Jobcenter, dem doch sicherlich bekannt ist, dass dein Arbeitgeber zahlen müsste und nicht zahlt, diesem mitteilen, dass das Jobcenter in Vorleistung auf den Lohn gegangen ist und die Lohnzahlung bis zur Höhe des geleisteten ALG 2 zur Erstattung anmelden. Dann darf der Arbeitgeber auch nicht an dich zahlen, sondern muss ans Jobcenter zahlen. Oder hast du das Jobcenter nicht über diese Ansprüche gegen deinen AG informiert?

  • Ist alles ein bissel kompliziert. Ich hatte beim JC ursprünglich eine stundenweise Beschäftigung angemeldet, da ich dachte, mein AG stimmt dem nach der EZ zu. Ist nun alles anders gekommen und nun steht mir mein voller Lohn zu. Also meld ich mich bein JC, leg das Urteil vor und warte ab, was passiert? Im Internet findet man auch keine detaillierten Infos.
    makama

  • Du hast noch starke Verbündete: Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Zoll ( Abteilung Schwarzarbeit und Lohnnichtzahlung ) und Finanzamt sind ja ebenfalls Opfer des nichtgezahlten Lohns und unterstützen deine Ansprüche. Melde dich doch auch da mal.
    Früher oder später willst du schließlich Gegenleistungen der Sozialversicherungen haben. Ist also in deinem Interesse.

  • Der Tipp mit KK und RV ist gut. Da muss ich mal nachfragen. Der AG muss ja nun Okt. - Dez. nachzahlen laut Gerichtsurteil. Und wie schon gesagt, bin ich ja von der Arbeit freigestellt. Meine ursprüngliche Frage war ja, wie die zu leistende Lohnnachzahlung auf das ALG 2 angerechnet wird. Habe da zwei verschiedene Versionen gefunden. Zum einen: Das Zuflussprinzip. ALG 2 wird nur gekürzt in dem Monat, wo der Lohn aufs Konto kommt. Zum anderen: Arbeitsentgelt, dass für zurückliegende Monate nachgezahlt wird, ist auf den gesamten Bearbeitungszeitraum zu verteilen.
    Was trifft da jetzt auf mich zu? Habe auch schon meine Betreuerin beim JC gefragt, die meinte das Zuflussprinzip wird angewendet, sie war sich aber auch nicht sicher.

  • Nein, habe dort gefragt, als ich den letzten Termin hatte, das war vor Weihnachten. Und da ich keine befriedigende Antwort bekommen habe, hab ich hier im Forum mal angefragt. Aber hier kann mir auch keiner Auskunft geben. Deshalb meine Aussage: "Also meld ich mich bein JC, leg das Urteil vor und warte ab, was passiert." Denn das Gerichtsurteil kennt das JC noch nicht.