umzug in möglicherweise unangemessene wohnung

  • hallo,


    mein freund bekommt hartz4 und ist 22 jahre, ich mache eine ausbildung und bin auch 22 jahre. wir wohnen seit november 2010 als bedarfsgemeinschaft in einer 39 qm wohnung für 320 € miete.


    nun wollen wir zum 01.01.2013 umziehen. die neue wohnung ist 60 qm groß und die miete beträgt 380 € (335 kaltmiete und 45 nebenkosten). laut aussage vom jobcenter sind für uns 60 qm und 381 € miete angemessen.
    wir haben mit dem mieter abgesprochen, dass wir nur 380 € miete zahlen müssen. eigentlich möchte der vermieter 420 € miete haben. wir haben mit ihm abgesprochen, dass die fehlenden 40 € monatlich von uns dann zusammen mit der nebenkostenjahresabrechnung nachgezahlt werden.


    die nebenkosten auf ein ganzes jahr gerechnet betragen laut mietvertrag 1.056 € (ohne diese vereinbarung mit den fehlenden 40 €).
    45 € nebenkosten monatlich sind aber nunmal nur 540 € im jahr. deswegen möchte der vermieter, dass wir den mietvertrag ohne die auflistung der einzelnden nebenkosten beim jobcenter abgeben.



    nun wissen wir nicht was wir machen sollen. sollen wir den vollständigen mietvetrag abgeben oder den mietvetrag ohne nebenkostenaufzählung?


    welche möglichkeiten gibt es überhaupt, damit die wohnung bewilligt wird?


    und was passiert, wenn die wohnung nicht bewilligt wird? können wir die wohnung auch ohne genehmigung mieten? bekommt mein freund dann nur die momentane miete (160 €) und muss die differenz von 30 € selber zahlen? und bekommt er dann trotzdem seinen normalen regelbedarf weiterhin?



    ich hoffe ich konnte unsere situation relativ verständlich beschreiben.


    ich bitte um möglichst schnelle antworten. dankeschön!!!

  • Wenn die Wohnung eigentlich 420 Euro kostet wäre sie für euch zu teuer. Den fehlenden Betrag könntet ihr selbst zahlen sofern ihr euch das erlauben könnt.Wenn euer Vermieter die Restsumme dann über die Nebenkostenabrechnung veranschlagt werdet ihr das nicht vom Joncenter nachgezahlt bekommen.Es muß ja als Abrechnung ersichtlich sein für welche Kosten nachgezahlt werden muß.Also entweder ihr zahlt monatlich die 40 Euro gleich an den Vermieter oder ihr sucht euch eine andere Wohnung.

  • Hallo,
    ich denke mir, dass bei der nächsten Jahresabrechnung der Schwindel auffliegt.
    Mögliche Konsequenzen
    soweit Umzugskosten gewährt wurden -> Rückzahlung
    Widerruf der Zustimmung
    Neuberechnung des Leistungsanspruches -> Rückzahlung
    evtl. bleibt Ihr auf der Nachforderung aufgrund Jahresabrechnung sitzen und müsst die selbst stemmen
    und und...


    Die fehlenden 40 Euro müsst/ wollt Ihr doch sowieso bezahlen, also warum nicht mit der Wahrheit arbeiten.
    Ob das Jobcenter sich mit dem halben Mietvertrag zufrieden gibt, kann sein - muss aber nicht.


    Da ich aber kein Profi im ALG II bin, hoffe ich auf weitere Hinweise von anderen Forumsteilnehmern.
    Vor allem hinischtlich der Frage, was passiert, wenn man mit offenen Karten spielt.


    dms


    Nachtrag: die Frage stellte sich damals schon mal ?
    http://www.sozialleistungen.in…onen-mit-82-qm-17261.html


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • schonmal vielen dank für eure antworten.


    die 420 € könnten wir ja bezahlen (vorausgesetzt mein freund bekommt mind. 160 € für die unterkunft vom jobcenter).


    wenn wir beim jobcenter den mietvertrag mit 420 € miete abgeben, bekommen wir doch bestimmt keine zustimmung. was würde denn dann passieren?


    wir haben in den letzten wochen so oft mit dem vermieter gesprochen, weil wir wollten das alles klappt. und wir wollen die wohnung unbedingt haben.aber im moment bin ich total verwirrt und weiß jetzt gar nicht mehr wie wir das am besten machen sollten :-(.

  • Als Azubis bekämt ihr doch eh nur einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft. Beim BAB/Bafög dürften aber pro Person ca. 228 Euro als Mietleistung drin sein, so dass bei 190 Euro pro Person (380 Euro : 2 Personen) überhaupt keine Kosten der Unterkunft ungedeckt sind. Wenn das Jobcenter korrekt rechnet, dürftet ihr von dort gar nichts bekommen.