Frage zu Darlehn für gebrauchtes KFZ

  • Hallo zusammen,


    wir haben gerade folgendes problem.


    Wir, 8personen Haushalt, davon 6 Kinder zwischen 1 und 9 jahren, meine Frau 28 (schwer Nierenkrank) und Ich 28.


    Wir haben aufgrund der andauernden Krankheit und Bewegungseinschränkung meiner Frau beim Jobcenter einen Darlehnsantrag für KFZ-Reparaturen gestellt. Kosten 1200€ Rückzahlung mind. 200€ im monat.


    2 Tage später kam Post vom Jobcenter, der Sachbearbeiter benötigt einen aktuellen Kostenvoranschlag um zu entscheiden. Wir schnell los und diesen besorgt.
    HAMMER 5500€ will Opel haben, mit dem freundlichen hinweis das wir mit einem (neuen) gebrauchten in dieser grösse (8personenhaushalt) besser dran wären.


    Wir also den kostenvoranschlag am selben tag an unseren Sachbearbeiter gefaxt, gleichzeitig den Darlehnsantrag von Reparatur auf Neuanschaffung (gebrauchterWagen) geändert. Summe ist gleich geblieben. Noch schnell 2 KFZ angebote ausgedruckt und dazu getan.


    Heute bekommen wir Post. Sehr geehrter Herr*******, die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Eine Zahlung ist daher nicht möglich.


    Wir sind dringend auf ein Fahrzeug angewiesen durch die körperliche einschränkung meiner Frau.


    Gibt es irgendwelche möglichkeiten oder § die uns bei unserem Darlehnsantrag weiter helfen könnten??


    Warum wird nach Kostenvoranschlägen gefragt wenns eh keine Sozialleistung ist? Wären 5500€ für ne reparatur sinnvoller als 1200 für eine neuanschaffung???


    Bedanke mich im vorraus für Hilfe


    Danke und Gruss

  • Es gibt im ALG 2 keine Rechtsgrundlage für die Finanzierung eines Autos oder einer Kfz-Reparatur wenn es nur wegen der Krankheit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist. Anders sähe es z. B. aus, wenn das Auto für die Arbeit oder Arbeitsaufnahme nötig wäre. Da gäbe es schon eher Möglichkeiten.

  • Hallo,


    naja NUR wegen Krankheit hört sich jetzt etwas Komisch an. Es handelt sich dabei ja nicht um eine Erkältung oder ähnliches.


    Meine Frau ist seid 3 Jahren schwer Nierenkrank, allein dieses Jahr schon 5 mal im Krankenhausaufenthalt (OP).
    Sei es der tägliche Einkauf oder der Arztbesuch was gerade bei kaltem wetter immer schwer ist mit kindern.


    Gibts da echt keine § die einem da weiter helfen können??

  • Was ich nicht verstehe ist wenn du ein Darlehen beantragst für eine Reperatur über 1200 Euro wieso sind es dann auf einmal 5500 Euro. Du mußt doch irgendwie den ersten Kostenanschlag bekommen haben.Dann lass doch das Auto dort reparieren wo sie es dir für diese 1200 Euro gemacht hätten und versuche dort eine Ratenzahlung.

  • Zitat

    Meine Frau ist seid 3 Jahren schwer Nierenkrank, allein dieses Jahr schon 5 mal im Krankenhausaufenthalt (OP).
    Sei es der tägliche Einkauf oder der Arztbesuch was gerade bei kaltem wetter immer schwer ist mit kindern.


    Gibts da echt keine § die einem da weiter helfen können??


    Vielleicht über Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialamt, wenn Behinderung und Co. mit Geheinschränkungen festgestellt wurden. Aber ansonsten: nein. Und im ALG 2 schon gar nicht.

  • für eine Reperatur über 1200 Euro wieso sind es dann auf einmal 5500 Euro.



    Das war eine schätzung von einer freien Werkstatt, hatten dann das Auto direkt bei Opel und die haben es sich genau angeschaut.


    Vielleicht über Krankenkasse, Pflegekasse


    Und wie schaut es denn mit dem arbeitsamt aus?? wenn von Krankenkasse oder ähnlichem Geld kommt??? Kann da wieder irgendwas angerechnet werden???

  • Das würde als zweckbestimmte Leistung nicht angerechnet werden. Ich kann dir aber gleich sagen: die Chancen sind gleich Null. Selbst Rollstuhlfahrer müssen ja allein nur für die UMRÜSTUNG eines Autos wie verrückt kämpfen. Hat denn deine Freundin überhaupt einen GdB und dann noch Merkzeichen G?

  • Mit einem Schwerbehinderten-Ausweis winken satte Rabatte beim Autokauf, große KFZ-Steuererleichterung und Sonderparkplätze. Bei vollständigem Antrag + Unterlagen ist mit ca. 3-4 Mon. Bearbeitungszeit zu rechnen. Die Vergünstigungen sind Ländersache, deshalb nicht bundeseinheitlich. Frag mal beim Versorgungsamt nach.