Hallo zusammen,
wir haben gerade folgendes problem.
Wir, 8personen Haushalt, davon 6 Kinder zwischen 1 und 9 jahren, meine Frau 28 (schwer Nierenkrank) und Ich 28.
Wir haben aufgrund der andauernden Krankheit und Bewegungseinschränkung meiner Frau beim Jobcenter einen Darlehnsantrag für KFZ-Reparaturen gestellt. Kosten 1200€ Rückzahlung mind. 200€ im monat.
2 Tage später kam Post vom Jobcenter, der Sachbearbeiter benötigt einen aktuellen Kostenvoranschlag um zu entscheiden. Wir schnell los und diesen besorgt.
HAMMER 5500€ will Opel haben, mit dem freundlichen hinweis das wir mit einem (neuen) gebrauchten in dieser grösse (8personenhaushalt) besser dran wären.
Wir also den kostenvoranschlag am selben tag an unseren Sachbearbeiter gefaxt, gleichzeitig den Darlehnsantrag von Reparatur auf Neuanschaffung (gebrauchterWagen) geändert. Summe ist gleich geblieben. Noch schnell 2 KFZ angebote ausgedruckt und dazu getan.
Heute bekommen wir Post. Sehr geehrter Herr*******, die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Eine Zahlung ist daher nicht möglich.
Wir sind dringend auf ein Fahrzeug angewiesen durch die körperliche einschränkung meiner Frau.
Gibt es irgendwelche möglichkeiten oder § die uns bei unserem Darlehnsantrag weiter helfen könnten??
Warum wird nach Kostenvoranschlägen gefragt wenns eh keine Sozialleistung ist? Wären 5500€ für ne reparatur sinnvoller als 1200 für eine neuanschaffung???
Bedanke mich im vorraus für Hilfe
Danke und Gruss