Hallo.
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Meine Mutter (Hausfrau, bis vor 2 Jahren Selbständig) erhält lediglich 300,-€ Witwenrente. Problem an der ganzen Sache: Meine Mutter ist über 55 und privat Krankenversichert (600,-€ Beitrag/Monat). Man braucht nicht groß zu rechnen um zu sehen, dass sie damit nicht auskommt. Aus der privaten KV kommt sie nicht raus.
Sie bewohnt ein eigenes Haus, auf dem aber noch 85.000€ Schulden lasten.
Nun überlegen ich, dass Haus meiner Mutter abzukaufen. Sie hätte Geld zum Leben und wir (4 Pers.) mehr Wohnraum.
Was aber ist, wenn meine Mutter das Geld aufgebraucht hat. Kann das Sozialamt an die Gehälter von mir und meinem Mann? Wir verdienen im Jahr unter 46.000€ (2 Kinder 12 + 7 Jahre). Kredit UND Unterhalt an meine Mutter, könnten wir nicht leisten.
Gibt es freibeträge oder ähnliches ? Ich habe noch eine Schwester. Single. Gehalt unter 25.000€/Jahr.
Danke im voraus.
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Hallo,
ich sehe hier wenig Raum für Elternunterhalt.
Dein Selbstbehalt ggü. Deiner Mutter beträgt ab dem 01.012.2013 1.600€/monatlich plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens. Für Deinen Ehepartner kommen noch mal 1.280€ hinzu. Ergibt mindestens 2.880€ Selbstbehalt. Auch die Kreditrate wäre bereinigen anzusetzen.
Andere unterhaltsbereichtigte Personen, hier die zwei minderjährigen Kinder, wäre vorrangig zu bedienen. Mindestens 272€ plus 334€.
Kannst Du eure Einkommensverhältnisse mal genauer aufschlüsseln? Was verdienst Du und was der Ehepartner. Wie weit ist der Weg zur Arbeit und betreibt ihr sekundäre Altersvorsorge, und in welcher Höhe, wenn ja?
Was heißt unter 46.000€? Ist das netto oder Brutto? Und wie weit unter 46.000€
LG chico
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Ich (TZ 30 Std./Woche) verdiene Netto 1230,-€. Mein Mann (VZ) 1600,-€.KG 368,-€. Riester je 104,-€.Risiko-Leben zusammen 65,-€. Mein Mann hat 25 Km zur Arbeit. Ich 18 Km. Summe der Einkünfte in 2011, zusammen 43.000,-€ ( zu versteuerndes Einkommen 34.800,-€.)
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Hallo Pama,
Wie kommst Du auf Einkünfte in Höhe von 43.000€?
Eure Einkünften entsprechen ja so ziemlich den Selbstbehalten. Kindergeld ist kein Einkommen und bleibt daher unberücksichtigt.
Elternunterhalt dürfte damit nicht gefordert werden können.
LG chico
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Das ist der Betrag von unserer letzten Steuererklärung
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