Höhe des Übergangsgeldes korrekt? Einkommensanrechnung gerechtfertigt?

  • Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,


    mir wurde von der Bundesagentur für Arbeit vor kurzem der Antrag auf Teilhaben am Arbeitsleben stattgegeben, wofür ich erst einmal sehr dankbar bin.
    Nachdem ich daraufhin bei der Bundesagentur für Arbeit (mein Kostenträger) alle Unterlagen eingereicht habe, habe ich heute den Bescheid über die Gewährung und die Höhe des Übergangsgeldes und der Fahrtkosten per Post erhalten.


    Nun zu meiner Frage:
    Das von der Bundesagentur errechnete Übergangsgeld erscheint mir deshalb wenig, weil sie eine Einkommensanrechnung aus selbständiger Arbeit anrechnet.
    Dies ist mir auch bekannt, dass das so dem Gesetz entspricht, jedoch würde ich gerne wissen, ob es Ausnahmen gibt, wo das Einkommen aus selbständiger ARbeit (während des Bezuges des Übergangsgeldes) dann nicht angerechnet wird, wenn letztendlich ein so geringes Übergangsgeld "übrig" bleibt, womit ich nicht einmal meine jetzige Miete bezahlen kann.
    Gerne gebe ich folgende Informationen preis.
    Mein ausgerechnetes, monatliches Übergangsgeld beläuft sich laut Bescheid auf 368,20 Euro
    Da ich monatlich aus selbständiger Arbeit 260 Euro verdiene, hat die Bundesagentur für ARbeit das Übergangsgeld auf den oben genannten Betrag "gekürzt".
    Sie sehen es sind keine hohen Beträge, um die es geht. Aber ich muss folglich monatlich immer mein Erspartes anbrechen, um meine sämtlichen Kosten (Miete, Strom, Telefon) decken und bezahlen zu können! Kann das im Sinne des Erfinders sein? Und wie geschrieben: Gibt es Ausnahmen, wo bei so geringem Übergangsgeld eine Anrechnung aus selbständiger Arbeit wegfallen kann?


    Mir wäre sehr sehr geholfen, wenn mein Übergangsgeld dadurch um etwa 150 Euro steigen würde.


    Vielen Dank für das Lesen meines Anliegens und im voraus auch für die Antworten.


    Freundliche Grüße und einen schönen Abend.


    Mike

  • Das ÜG errechnet sich zunächst aus dem vorherigen Verdienst. Da der offenbar nicht sehr hoch war, ergibt sich das niedrige ÜG.


    Weiterhin wird das Einkommen angerechnet. Ist vom Prinzip er alles in Ordnung. Wenn es nicht zum Leben reicht, muss aufstockend Alg II oder Wohngeld beantragt werden.

  • Sehr geehrter GG52,


    vielen Dank für die rasche und kompetente Auskunft. Ich überlege mir dann Wohngeld zu beantragen. Allerdings ergibt sich aus meiner Überlegung die nächste Frage bezüglich meines "EInkommens", das der Gewährung von Wohngeldzuschuss im Wege stehen und somit einen Antrag im Vorhinein überflüssig erscheinen lässt.


    Wie ich berichtet habe, werden meinem Konto das Übergangsgeld in Höhe von 368 Euro und meine Einkünfte aus selbständiger ARbeit in Höhe von 260 Euro gut geschrieben.
    Allerdings werden zusätzlich ebenso Mieteinnahmen (800 Euro) gutgeschrieben, da mein Vater und ich so verblieben sind, dass er mir aus steuerlcihen Gründen diese meinem Konto zuschreiben lassen möchte und nicht seinem. Davon darf ich so viel verwenden, um meine Lebenshaltungskosten zu sichern. Wie ich ja berichtete brauche ich langsam mein Erspartes auf, um überhaupt Miete und sonstige Lebenshaltungskosten zahlen zu können.
    Sonstige Einnahmen habe ich definitiv nicht.


    Vielleicht können Sie mir sagen, ob dennoch die Aussicht auf Wohngeldzuschuss besteht, so dass man es immerhin mit einem Antrag versuchen könnte!


    Nochmals danke für Ihre Antwort und Dankeschön für das erneute Lesen meines Anliegens.


    Mit freundlichen Grüßen.
    Mike321

  • Wohngeld ist vom Grundsatz her so, dass man mit seinen eigenen Einkünften zwar den Lebensunterhalt bestreiten, aber die Miete nicht vollständig bezahlen kann. Deshalb das Wohngeld als Zuschuss zur Miete. Beim Wohngeld gibt es eine Plausibilitätsprüfung bezüglich des Einkommens. Es muss eine bestimmte Mindesthöhe haben.


    Wenn das Einkommen zu niedrig ist, ist dann Alg II zu beantragen. Dort sind die Kosten für Miete inbegriffen, so dass es nicht noch extra Wohngeld gibt.


    Es gibt auch für beides Rechner im Netz.

  • Zitat

    Allerdings werden zusätzlich ebenso Mieteinnahmen (800 Euro) gutgeschrieben, da mein Vater und ich so verblieben sind, dass er mir aus steuerlcihen Gründen diese meinem Konto zuschreiben lassen möchte und nicht seinem. Davon darf ich so viel verwenden, um meine Lebenshaltungskosten zu sichern.


    Wenn du die 800 Euro auch noch zu deinem Lebensunterhalt verwenden kannst (Miete gehört auch dazu), dann hast du doch ausreichend Geld. Zur evtl. Steuerhinterziehung schreibe ich jetzt lieber nichts.

  • Vielen Dank für die Antworten und ich kann mehr als verstehen, dass mein Anliegen einen faden Beigeschmack bekommt, wenn ich, wie geschrieben, als Eingang auf meinem Konto noch 800 Euro Mieteinnahmen habe
    Übrigens Turtle ist mein Vater jahrelang bei der Justiz gewesen und er meinte, dass sei legal, so wie wir das handhaben! Insofern, zugegeben ich bin absoluter Laie, weiß ich jetzt nicht inwiefern es um Steuerhinterziehung geht.
    Dass ich tatsächlich mit dem Geld insgesamt über die Runden komme, verneine ich gar nicht, aber wie ich geschrieben habe, darf ich nur so viel von den Mieteinnahmen verbrauchen, wie ich wirklich benötige. Alles andere soll ich sparen und meinem Dad irgendwann zurückgebeben.
    Es wäre nur für mich sehr gut, wenn ich einen Zuschuß hinsichtlich meiner Miete bekäme, weil ich dann nicht mehr so abhängig von meinem Vater wäre.
    Dies jedoch einem Amt zu verklickern, das nur den Eingang von 800 Euro auf meinem Konto sieht, wird sehr schwer bis gar unmöglich werden, was sogar ich verstehen kann!
    Dennoch Turtle nur noch so viel: Ich verfüge somit zur Zeit über ein Einkommen von:
    Übergangsgeld: 368 Euro
    Selbständigkeit:260 Euro
    Mieteinnahmen:800 Euro (wobe mir die 800 Euro nicht in vollem Umfang (aus moralischen Gründen) zur Verfügung stehen.


    Ich komme also damit auf 1428 Euro (netto)! Ich versuche nur 400 von den 800 Euro zu benötigen. Also in etwa 1028 Euro!


    Damit kommen auf mich monatlich zu:
    Miete: 600 Euro
    STrom: 40 Euro
    Telefon: 30 Euro (Telefon und DSL- Flat)
    Auto:
    -Benzin: 150 Euro
    -Versicherung: 40 Euro
    Lebensmittel: 200
    GEZ: 18
    ----------------------------
    Ergebnis: 1078 Euro


    Dass ich gerne ins Kino gehe, oder mir auch Schuhe, Kleidung kaufen muss ist darin noch gar nicht berücksichtigt!


    Soll heißen:
    Warum wäre es dann nicht von mir legitim, wenn ich versuche Wohngeldzuschuss zu beantragen TURTLE 1972?
    100 oder 200 Euro würden mir in meinem Fall sehr viel helfen!


    Mich wundert es auch Turtle, dass Du pauschal so eine Antwort gibst, ohne zu fragen in welcher Region ich wohne (MIetstufe), welche Höhe meine Miezahlungen sind und ob ich alleine oder mit "Migliedern" wohne.


    Sorry, ich bin wirklich dankabar für das Portal hier, aber wenn Du, Turtle, im Gegensatz zu GG52 nur so oberflächliche Aussagen machst, bringt mir das gar nichts.


    Ich bin / wäre auch sehr gerne bereit auf den Antrag aus Wohgeld zu verzichten, wenn mir die Bundesagentur für Arbeit mir das kümmerliche Gehalt aus Selbständigkeit (260 Euro moantlich) nicht mit dem sowieso schon geringen letzten Einkommen verrechnen würde, sodass mir gerad 368 Euro Übergangsgeld bleiben!!
    MEINE EIGENTLICHE FRAGE WURDE AUCH NOCH NICHT BEANTWORTET INSOFERN; OB ES DENN AUSNAHMEN GIBT WENN DAS ÜBERGANGSGELD SO GERING IST; SODASS MAN DIE EINKOMMENSVERRECHNUNG AUS SELBSTÄNDIGKEIT VERNACHLÄSSIGEN KANN?



    Schönen Abend und danke an alle für Ihr feedback.


    Gruß
    Mike321

  • Vielen Dank für die Antworten und ich kann mehr als verstehen, dass mein Anliegen einen faden Beigeschmack bekommt, wenn ich, wie geschrieben, als Eingang auf meinem Konto noch 800 Euro Mieteinnahmen habe
    .....


    Nicht zum Arbeitsentgelt i. S. von § 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX gehören vor allem nachfolgende Entgelte:
    ....Bezüge, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit stehen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen und Werkspensionen,


    Haste aber Glück gehabt - ich rede hier nur von der Anrechnung auf Übg, zum eigentlichen Fakt halte ich mich ebenso raus.
    Vielleicht meldet sich ja das Finanzamt mal bei Dir.


    .....
    Dennoch Turtle nur noch so viel: Ich verfüge somit zur Zeit über ein Einkommen von:
    Übergangsgeld: 368 Euro
    Selbständigkeit:260 Euro
    Mieteinnahmen:800 Euro (wobe mir die 800 Euro nicht in vollem Umfang (aus moralischen Gründen) zur Verfügung stehen.
    .....


    Eiegntlich sollten deine Einnahmen aus der Selbständigkeit etwas höher sein, etwa so bei 325 Euro. Vor einer Anrechnung ist dies um 20%
    zu bereinigen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann mal bei der Agentur nachfragen, ob die Bereinigung durchgeführt wurde.


    ...
    MEINE EIGENTLICHE FRAGE WURDE AUCH NOCH NICHT BEANTWORTET INSOFERN; OB ES DENN AUSNAHMEN GIBT WENN DAS ÜBERGANGSGELD SO GERING IST; SODASS MAN DIE EINKOMMENSVERRECHNUNG AUS SELBSTÄNDIGKEIT VERNACHLÄSSIGEN KANN?
    ...


    NEIN
    Frage beantwortet
    (Durch die Anrechnung von Einkommen nach § 52 SGB IX wird gewährleistet, dass das Übergangsgeld entfällt, soweit die wirtschaftliche Sicherstellung des Versicherten anderweitig gegeben ist.)
    dms

  • Wozu soll ich eine Antwort bzgl. Wohngeld geben, wenn du doch Wohngeld im Prinzip selbst schon ausgeschlossen hast?!


    Zitat

    bezüglich meines "EInkommens", das der Gewährung von Wohngeldzuschuss im Wege stehen und somit einen Antrag im Vorhinein überflüssig erscheinen lässt.


    Zitat

    Übrigens Turtle ist mein Vater jahrelang bei der Justiz gewesen und er meinte, dass sei legal, so wie wir das handhaben! Insofern, zugegeben ich bin absoluter Laie, weiß ich jetzt nicht inwiefern es um Steuerhinterziehung geht.


    Tja, es soll selbst in der Politik und bei der Justiz Steuerhinterzieher geben. Was sonst sollen denn "steuerrechtliche Gründe" sein? Er ist doch sicherlich der Besitzer einer Immobilie und hat davon Einnahmen. Die müsst er aber versteuern. Solltest du aber (auf dem Papier) Besitzer der Immobilien sein, dann sind die Mieteinnahmen natürlich auch (ungeachtet eurer mündlichen Absprachen) dein Einkommen.


    Und dann hast du 1428 Euro monatlich zur Verfügung. Damit kannst du durchaus noch ein paar Klamotten und ein paar Kinobesuche finanzieren. Ansonsten wäre ggf. noch eine billigere Bleibe eine Alternative, denn es dürfte kaum eine Kommune geben, wo für eine Person 600 Euro angemessen sind. Die höchste Mietstufe (VI) weist nämlich gerade mal 407 Euro aus: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html
    Das mal nur am Rande, da ja Wohngeld aufgrund deines Einkommens nicht in Betracht kommt.


    Zitat

    Warum wäre es dann nicht von mir legitim, wenn ich versuche Wohngeldzuschuss zu beantragen TURTLE 1972?


    Och, von mir aus kannst du sogar eine Fahrt zum Mars beantragen, mir ist das völlig egal. Wo habe ich dir abgesprochen, dass du keinen Antrag stellen kannst?


    Zitat

    Ich bin / wäre auch sehr gerne bereit auf den Antrag aus Wohgeld zu verzichten, wenn mir die Bundesagentur für Arbeit mir das kümmerliche Gehalt aus Selbständigkeit (260 Euro moantlich) nicht mit dem sowieso schon geringen letzten Einkommen verrechnen würde, sodass mir gerad 368 Euro Übergangsgeld bleiben!!


    Wir sind aber nicht auf dem türkischen Basar und es gibt Anrechnungsvorschriften. Und die sind für alle gleich, egal, ob der Anspruch aus der vorgehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit nun niedrig oder hoch ausfällt.


    Womit dann auch:

    Zitat

    MEINE EIGENTLICHE FRAGE WURDE AUCH NOCH NICHT BEANTWORTET INSOFERN; OB ES DENN AUSNAHMEN GIBT WENN DAS ÜBERGANGSGELD SO GERING IST; SODASS MAN DIE EINKOMMENSVERRECHNUNG AUS SELBSTÄNDIGKEIT VERNACHLÄSSIGEN KANN?


    die Frage beantwortet ist. NEIN, sowas gibt es nicht. Wozu sollte es bei einer Leistung, die nach den vorherig abgeführten Versicherungsbeträgen errechnet wird, solche Ausnahmen geben? Wer wenig eingezahlt hat, bekommt wenig raus und wer viel eingezahlt hat, bekommt viel raus. Und das abzüglich eines zu berücksichtigenden Nebeneinkommens, welches bei allen Menschen um den gleichen Freibetrag bereinigt wird.

  • Sehr geehrte "Fragenbeantworter".


    Ich möchte mich ein letztes Mal bei Ihnen für Ihre Auskünfte bedanken. Dankeschön für dieses kostenlose Forum hier.


    Ich wünsche allen frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes neues Jahr 2013.


    Freundlichst grüßend.
    Mike321