Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mir wurde von der Bundesagentur für Arbeit vor kurzem der Antrag auf Teilhaben am Arbeitsleben stattgegeben, wofür ich erst einmal sehr dankbar bin.
Nachdem ich daraufhin bei der Bundesagentur für Arbeit (mein Kostenträger) alle Unterlagen eingereicht habe, habe ich heute den Bescheid über die Gewährung und die Höhe des Übergangsgeldes und der Fahrtkosten per Post erhalten.
Nun zu meiner Frage:
Das von der Bundesagentur errechnete Übergangsgeld erscheint mir deshalb wenig, weil sie eine Einkommensanrechnung aus selbständiger Arbeit anrechnet.
Dies ist mir auch bekannt, dass das so dem Gesetz entspricht, jedoch würde ich gerne wissen, ob es Ausnahmen gibt, wo das Einkommen aus selbständiger ARbeit (während des Bezuges des Übergangsgeldes) dann nicht angerechnet wird, wenn letztendlich ein so geringes Übergangsgeld "übrig" bleibt, womit ich nicht einmal meine jetzige Miete bezahlen kann.
Gerne gebe ich folgende Informationen preis.
Mein ausgerechnetes, monatliches Übergangsgeld beläuft sich laut Bescheid auf 368,20 Euro
Da ich monatlich aus selbständiger Arbeit 260 Euro verdiene, hat die Bundesagentur für ARbeit das Übergangsgeld auf den oben genannten Betrag "gekürzt".
Sie sehen es sind keine hohen Beträge, um die es geht. Aber ich muss folglich monatlich immer mein Erspartes anbrechen, um meine sämtlichen Kosten (Miete, Strom, Telefon) decken und bezahlen zu können! Kann das im Sinne des Erfinders sein? Und wie geschrieben: Gibt es Ausnahmen, wo bei so geringem Übergangsgeld eine Anrechnung aus selbständiger Arbeit wegfallen kann?
Mir wäre sehr sehr geholfen, wenn mein Übergangsgeld dadurch um etwa 150 Euro steigen würde.
Vielen Dank für das Lesen meines Anliegens und im voraus auch für die Antworten.
Freundliche Grüße und einen schönen Abend.
Mike