wäre schön wenn mir das jemand erklären könnte. Vorab.... beziehe volle EM-Rente für noch einige Jahre auf Zeit, erhalte ergänzende Sozialhilfe (meine Eltern sind unauffindbar, zwar Unterhaltspflichtig aber die haben vermutlich kein Geld...). Sachbearbeiterin wollte mein Gutachten lesen von der Rentenvers., daraufhin hatte ich ihr ein Brief geschrieben das ich dieses Gutachten jederzeit einen Amtsarzt vorlege aber nicht einer Sachbearbeiterin. Mein Rentenbescheid liegt ihr vor. Nun zu dem Brief den ich nicht verstehe vom Sozialamt:
"Das Gutachten ist wichtig einzusehen, um zu entscheiden ob ein unterhalts- rechtlicher Anspruchsübergang stattgefunden hat und ob Sie die Unterhalts-rechtliche Lücke durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft decken können, also mit welchen Zeitlichen Umfang Sie arbeiten können (bis zu 3 Std.?) Ich bitte um Übersendung des Gutachtens bis zum...."
Seit wann stehen Unterhaltsrechtliche Dinge im Rentengutachten? Also dort ist meine gesamte Biographie drin, meine medizinischen Diagnosen und das geht der SB gar nichts an!
natürlich steht im Gutachten (mein Rentenbescheid hat sie ja schon) unter 3 Std. drin, sonst wäre ich ja nicht berentet und dann wäre ja das Job Center zuständig??????
Was bitte bedeutet denn der Satz genau: um zu entscheiden ob ein unterhaltsrechtlicher Anspruchsübergang stattgefunden hat??????