Sohn beginnt mit Ausbildung, was wird abgezogen?

  • Hallo,
    ich habe einige Fagen an die Profis unter euch.


    Wir, BG, 2 Erwachsene, 2 Kinder 4 u. 17.


    Wir bewohnen eine genehmigte Wohnung 97qm, 550,00€ kalt + 120,00€ Nebenkosten+ 138,00 Heizung mtl.
    Unsere Wohnung ist eine Wohnung über 2 Eagen (Früher waren es 2 Wohungen) Unser Sohn 17j bewohnt die obere Etage 2. Zimmer, Bad ca.
    25qm.


    Unser Sohn wird seine Ausbildung im Jahr 2013 beginnen und im 1 Ausbildungsjahr 550,00€netto verdienen.



    Frage1.
    Kann der JC nach beginn der Ausbildung verlagen, das wir in eine "Angemessene Wohnung" umziehen. In der BG wären ja dann nurnoch
    3 Personen (2Erwachsene, 1Kind). Also nurnoch Anspruch auf knapp 75qm. Oder wird der bewilligte Mietzuschuss einfach um den
    Anteil meines Sohnes gekürzt? Wie verhält es sich mit den Nebenkosten+ Heizungsbedarf?


    Ich könnte jedoch die obere Etage wieder als eigenständige Wohnung umgestalten, die mein Sohn vom Vermieter mietet. Wir Hätten dann knapp 75 qm für 3 Personen und die Wohung wäre wieder "angemesen".


    Frage2.
    Ist dies sinvoll? Kann mein Sohn in dem Fall der Trennung der Wohnungen Beihilfen beantragen? Wenn ja, welche? Und in
    welchem Umfang? Wir leben in NRW.


    Wir beziehen momentan 1627,00€ Alg2 lt. Bescheid.


    Frage3.
    Was wird uns genau gekürzt; nach beginn der Ausbildung unseres Sohnes.


    Meine Frau bekommt das Kindergeld auf Ihr Konto, es wird ja als Einkommen angerechnet.


    Frage 4.
    Hat meine frau nicht auch einen Freibetrag der Anrechnungsfrei bleibt. Bis jetzt wird das gesamte Kindergeld als Einkommen gewertet.


    Wir möchten unseren Sohn ein vernünftigen Start ins Berufsleben ermöglichen, möglichst ohne Ihm Geld von seiner Ausbildungsvergütung
    abnehmen zu müssen. Mir ist klar das auch er lernen muss das das Leben Geld kostet. Aber leben soll er auch .........


    Wir besitzen 2 Autos, mein Sohn wird sich auch ein Auto 2013 anschaffen, wie wird dies bewertet?


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe

  • Euer Sohn könnte knapp draußen sein, wenn wirklich die Bedarfe und sein Einkommen so sind, wie du es angibst (Berechnung mit neuen Regelsätzen 2013):


    289 Euro RS
    202 Euro Mietanteil
    ------------
    491 Euro Bedarf


    550 Euro netto
    -220 Euro Freibetrag
    184 Euro Kindergeld
    --------------
    514 Euro Einkommen


    Zitat

    Kann der JC nach beginn der Ausbildung verlagen, das wir in eine "Angemessene Wohnung" umziehen.


    Soweit die Wohnung unangemessen ist: ja. Daran ändert sich nichts.


    Zitat

    Ich könnte jedoch die obere Etage wieder als eigenständige Wohnung umgestalten, die mein Sohn vom Vermieter mietet. Wir Hätten dann knapp 75 qm für 3 Personen und die Wohung wäre wieder "angemesen".


    Das glaube ich nicht. Diese "Wohnung" in der oberen Etage würde keinem Fremdvergleich statthalten, d. h.: der Vermieter kann sie nicht an irgendeine fremde Person vermieten, weil es keinen separaten Eingang gibt. Und daher wird er keinen eigenen Mietvertrag abschließen können. Weils eben keine richtige eigene Wohnung ist.


    Zitat

    Ist dies sinvoll? Kann mein Sohn in dem Fall der Trennung der Wohnungen Beihilfen beantragen? Wenn ja, welche? Und in
    welchem Umfang? Wir leben in NRW.


    Wie schon geschrieben: das wird man nicht als eigene Wohnung anerkennen, weil sie ohne eigenen Zugang ist. Um irgendwelche Zuschüsse zu bekommen, müste er wirklich ausziehen. Dann könnte er BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.


    Zitat

    Was wird uns genau gekürzt; nach beginn der Ausbildung unseres Sohnes.


    Sein ALG 2 fällt weg, also sein Regelbedarf und sein Mietanteil. Das Kindergeld wird bei euch dann nicht mehr berücksichtigt, bzw. nur in dem Umfang (siehe oben, ca. 23 Euro), in dem er es nicht für seinen eigenen Bedarf benötigt.


    Zitat

    Hat meine frau nicht auch einen Freibetrag der Anrechnungsfrei bleibt. Bis jetzt wird das gesamte Kindergeld als Einkommen gewertet.


    Wenn nur Kindergeld als Einkommen da ist: nein. Kindergeld ist nach § 11 SGB II als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen. Und erst ab 18 bekommt das Kind darauf einen Freibetrag von 30 Euro. Wenn jedoch die besagten 23 Euro auf die Mutter übertragen werden aus dem Kindergeld des 17jährigen, dann bekommt sie darauf den Frebeitrag von 30 Euro, d. h.: hat sie kein weiteres Einkommen, sind diese 23 Euro anrechnungsfrei.


    Zitat

    Wir möchten unseren Sohn ein vernünftigen Start ins Berufsleben ermöglichen, möglichst ohne Ihm Geld von seiner Ausbildungsvergütung
    abnehmen zu müssen. Mir ist klar das auch er lernen muss das das Leben Geld kostet. Aber leben soll er auch .........


    Das wird nicht funktionieren. Würde er in einer eigenen Wohnung leben, würde er auch Miete, Lebensmittel, Strom, Telefon, Versicherungen etc. aus der Ausbildungsvergütung, seinem Kindergeld und ggf. BAB (welches bei der recht hohen Ausbildungsvergütung auch nicht üppig wäre) bezahlen. Von daher gibt es keinen Grund, ihm nicht einen bestimmten Anteil an Kostgeld in Rechnung zu stellen. Und mit 550 Euro Lohn und 184 Euro Kindergeld, also insgesamt 734 Euro Einkommen verbleibt ihm doch nach ca. 300 bis 350 Euro Kostgeld immer noch einiges.


    Zitat

    Wir besitzen 2 Autos, mein Sohn wird sich auch ein Auto 2013 anschaffen, wie wird dies bewertet?


    Gar nicht weiter. Darf er doch haben.

  • Die obere Wohung hat einen eigenen Eingang und war eine eigenständige Wohnung.


    Es ist ein altes 1960 gebautes 3+1 Fam. Haus. Es hat einen eigenen Treppenfluhr. Unten wohnt mein Schwager, in der Einliegerwohnung unten rechts meine Oma, 1 Etage wohnen wir, 2 Etage mein Sohn.


    Wir haben den Eingang zur 2.Etage entfernt und den Hausfluhr(Treppenhaus) an der ersten Etage abgetrennt. Eine RÜckrüstung wäre überhaupt kein Probl.


    Einen seperaten Mietvertrag zu erstellen ist kein Probl.


    Und die 2.Etage verfügt über eigenen Wasser und Stromzähler.

  • sag ich doch, es geht den hartz4ern in diesem unserem lande gut. wer was anderes behauptet, der lügt!



    Lieber lacki,


    da sieht man mal wieder die Engstirnigkeit mancher Leute.


    Harz4 bezieher = Assi und schon immer Assi und faul gewesen, Frau hat fettige Haare, Mann sitzt mit Pulle-Bier besoffen vorm Ferseher. Beide verfügen über 0 Bildung.


    Lieber Lacki,
    es gibt tatsächlich Harz4 / Alg2- Empfänger die viele Jahre Selbstständig waren, einem schweren, unverschuldeten Unfall hatten und nach mehreren monaten Krankenhausaufenthalt, deren Betrieb Insolvens ging.


    Wohlbemerkt der Betrieb.


    Es gibt auch Führungskräfte die nach Insolvens der Arbeitgeber;- 12/24 monate Später ins Alg2 rutschen.


    Ergo, wir haben vor dem Erhalt von Alg2 bereits ein gewisses Vermögen gehabt, das auch angerechnet wurde und einen Teil der dem
    Schonbetrag unterliegt.


    Komm mir also nicht mit "euch gehts zu gut". Alg2 bezieher die diesen "Vorteil" nicht haben, kämpfen monatlich ums überleben.
    Meine Aufgabe ist es meine Fam. im Vorfeld davor zu schützen; sich bestmöglich über alle bestehenden Möglichkeiten zu Informieren um
    einer Privaten Insolvens zu entgehen.


    An Menschen wie Du einer zu sein scheinst, Engstirnig, neidvoll, und vorverurteilend geht unser Land zu Grunde, nicht an den Alg2 Empfängern.


    Hier suchen Menschen Hilfe und kein schwachsinniges Gelaber ......

  • Mit eigenem Mietvertrag könnte dein Sohn BAB beantragen. Das ist der Vorteil. Allerdings wird er dann auch Miete, Strom, Versicherungen usw. von seinem Einkommen bezahlen müssen, oder?


    Eure Miete sinkt dann sicherlich entsprechend, andererseits würde dann das Jobcenter ja auch nur von der Angemessenheit für 3 Personen ausgehen.

  • Mit eigenem Mietvertrag könnte dein Sohn BAB beantragen. Das ist der Vorteil. Allerdings wird er dann auch Miete, Strom, Versicherungen usw. von seinem Einkommen bezahlen müssen, oder?


    Eure Miete sinkt dann sicherlich entsprechend, andererseits würde dann das Jobcenter ja auch nur von der Angemessenheit für 3 Personen ausgehen.


    ich danke für deine Ausführungen