Hallo,ab 01.01.2013 hat sich ja der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige geändert.
hat jemand schon eine Erfahrung gemacht,ob es sich "lohnt" beim JA eine Änderung vom Unterhalt zu beantragen?
Denn,ich glaube nicht,dass das JA sich selber meldet,oder.....?
emma888
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Hallo,
das JA wird sich vermutlich nicht von selber melden.
Wird denn im gefragten Fall der Mindestuntehalt geleistet?
Handelt es sich um Unterhalt für ein minderjähriges Kind?
Bevor hier, auf Grund der neuen SB, der Mindestunterhalt unterschritten wird, sollten zunächst die Bemühungen im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit geprüft werden.
LG chico
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hallo chico,danke für die antwort. nein,es wird kein mindestunterhalt gezahlt.bei 2 kindern (3 und 16 Jahre) ist es auch äußerst schwierig:(
Und was heißt " gesteigerte Erwerbsobliegenheit"?
lg emma -
Hallo,
§ 1603 Abs.2 BGB
Demnach muss der Unterhaltsapflichtige alle ihm verfügbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt leisten zu können.
Was dann verlangt werden kann, ist natürlich immer abhängig von Einzelfall. Aber ich denke, die Aufnahme eines Nebenjöbs sollte jedem zugemutet werden können.
LG chico
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Hm....Nebenjob ist schlecht,wenn man Berufskraftfahrer ist,die ganze Woche unterwegs ist und täglich 10 bis 15 Stunden fahren muß.
Und manchmal nur 48 Stunden frei hat.
Das wurde alles schon geprüft.
Aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.
emma -
Hallo,
in dem Fall würde der KV ja schon seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen. Damit wäre der Mangelfall berechtigt.
LG chico
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Also könnte man "theoretisch" beim JA mal anfragen,ob sich etwas ändert an der Höhe des Unterhalts ab 01.01.2013?
emma
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Ja! Auch praktisch. Aber wenn dann nur schriftlich, damit man die Antwort dann ebenfalls schriftlich bekommt welches dann beschwerdefähig wäre.
LG chico
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Danke schön:o Wir werden es einfach mal probieren.
lg emma
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