Schulische Ausbildung+Baby

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann. Ich bin 23 und mache eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin und habe nun im November meinen kleinen Sohn bekommen. Mein Freund ist nun in die Elternzeit gegangen um mir zu ermöglichen meine Ausbildung nun zu Ende machen zu können. Das Elterngeld reicht aber nicht für uns 3 + Miete. Ich bekomme nun für meinen Sohn Kindergeld und für mich habe ich es auch nun beantragt. Das BAföG wurde abgelehnt, ALG 2 steht mir auch nicht zu (wegen meiner Ausbildung), Kinderzuschlag steht uns auch nicht zu, weil das Mindesteinkommen zu gering ist und ich nicht erwerbstätig bin. Ich hab zwar noch einen Minijob, aber da werde ich auch zum 1. April gekündigt und dann muss man ja auch erst mal was neues finden und die sich auch auf meine Schulzeiten einrichten können. Kann ich überhaupt irgentwas für mich beantragen? Kann ich bzw. mein Partner Wohngeld beantragen? Ich bin wirklich verzweifelt....:(


    Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen....

  • .... Ich bin 23 und mache eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin....
    Das BAföG wurde abgelehnt, ALG 2 steht mir auch nicht zu (wegen meiner Ausbildung), ....
    Kann ich bzw. mein Partner Wohngeld beantragen? Ich bin wirklich verzweifelt....:(


    Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen....


    Zu deinem Leistungsansprüchen:
    BAföG wäre vorrangig, vor allem.
    Warum wurde BAföG abgelehnt?


    dms

  • weil mein Vater anscheinend zu viel verdient hat. aber im bafög antrag wollten die den verdienst von 2010, aber mein vater ist in der privaten insolvenz....von daher kann ich da keine unterstützung erwarten.


    Entschuldige, aber nur weil Du Vater schonen willst, soll der Staat einspringen?


    Informier Dich mal zum Thema Vorausleistung und stelle den Antrag, wenn Du dich informiert hast.
    Dies wäre im Rahmen deines BAföG-Anspruches der einzig gangbare Weg !.


    dms

  • Außerdem werden bei der Insolvenz Unterhaltsansprüche mit berücksichtigt, so dass der Pfändungsfreibetrag entsprechend steigt.


    Dessen ungeachtet kann man einen Antrag auf Vorausleistung bei der Bafögstelle stellen, wenn man sich vergeblich um den von der Bafögstelle errechneten Unterhalt bemüht hat. Dann bekommt man erstmal Bafög und die Bafögstelle macht den Unterhalt gegenüber dem Vater in eigenem Namen geltend.


    Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf, carina.

  • weil mein Vater anscheinend zu viel verdient hat. aber im bafög antrag wollten die den verdienst von 2010, aber mein vater ist in der privaten insolvenz.


    Da kann man einen Antrag nach § 24(3) BaföG stellen, dass das aktuelle Einkommen herangezogen wird.