Seit Kurzem erhalten Leistungsberechtigte Bewilligungs- und Änderungsbescheide in denen die Regelsatzerhöhung 2013 ausgewiesen ist. Alle Bescheide sind bereits aus dem Grund mangelhaft, weil sie fälschlich suggerieren, dass die Neuberechnung der Regelsätze bereits rechtverbindlich sei. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.
In den Bescheiden heißt es:
„Zum 01.01.2013 werden Ihre Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) neu festgesetzt.
Die Festsetzung berücksichtigt die Entwicklung der Preise sowie die Nettolohnentwicklung (§ 20 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).
Diese offizielle Aussage täuscht eine seriöse und korrekte Bedarfsermittlung vor.
Die Behauptung dürfte widerlegt sein:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/alle-hartz-iv-bescheide-fuer-2013-sind-ausnahmslos-rechtswidrig-d240721.html