Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe zu Arbeitslosengeld bei bestehendem Arbeitsverhältnis.
Folgender Fall:
Seit 13 Jahren sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, dann Arbeitsunfall mit schweren Rückenverletzungen. Nach diversen Operationen und Reha Wiedereingliederung, danach einige Monate Arbeit, dann kommt es wieder zu einem Rückfall, weil der AG Zusagen nicht eingehalten und die AN bei Arbeiten eingesetzt hat, die sie nicht machen durfte.
Danach wieder arbeitsunfähig, Bezug von Verletztengeld und Teilrente von der BG.
Ein GEM wird nicht angeboten.
Nach Ablauf des Verletztengeldes Arbeitslosengeld, da "arbeitsunfähig".
Das Arbeitsamt kommt jedoch anhand der Gutachten und Befunde zum Ergebnis, dass AN arbeitsfähig ist und möchte sie vermitteln. Arbeitslosengeld wird gewährt.
Der AG lehnt es ab, der AN eine Arbeit zu geben und möchte entweder Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch AG. AN will Aufhebungsvertrag mit Abfindung, es wird noch über Höhe gestritten.
AN verliert auch noch die Wohnung und zieht in einen anderen Landkreis. Das Arbeitsamt dort besteht auf einem neuen Arbeitslosenantrag.
Fragen:
Kann das Arbeitsamt nun Arbeitslosengeld ablehnen, da AN nicht mehr krankgeschrieben ist und ein Arbeitsverhältnis hat?
Wenn AN krank wird mit etwas, das nicht mit dem Rücken zusammen hängt und krankgeschrieben wird, bezahlt das Arbeitsamt dann weiter oder bekommt sie dann Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Schneckele