Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
2006-2009 habe ich eine Ausbildung gemacht
2009-2012 vollzeit gearbeitet
2009-2012 Abitur auf dem Abendgymnasium
Nun war ich heute beim BaföG Amt und habe mich dort über die Möglichkeit der elternunab. Förderung informiert. Jetzt sagt die Teamleiterin, dass ich zwar 6 Jahre zusammen habe, aber die Erwerbstätigkeit während des Abendgymnasiums nur zu 1,5 Jahre zähle und ich deshalb nur auf 4,5 Jahre komme und daher keinen Anspruch auf elternunabh. BaföG habe.
Gibt es hier Fachleute, die diese Aussage bestätigen können? Mir kommt diese Regelung äußert ungerecht vor und ich möchte dagegen vorgehen, nur weiß ich nicht, wie hierbei die Chancen stehen.