Anspruch auf Leistungen für Getrennt lebende

  • Seit 1999 lebe ich von meinem Mann getrennt (Scheidung nicht geplant) Auf gegenseitigen Unterhalt haben wir verzichtet, weil wir beide berufstätig waren und keine Kinder haben. Jetzt muss ich Hartz IV beantragen.
    Meine Fragen:
    1. Werden meine Leistungen gekürzt, weil ich keinen Unterhalt von meinem Mann verlange und auch nicht bekomme?


    2. Wird mein Mann aufgefordert Unterhalt zu zahlen, obwohl er nur über ein geringes Einkommen verfügt? ( Ich möchte das nicht)


    Mein Mann ist Hausbesitzer. Das Haus gehört ihm allein. Es gehörte ihm schon vor unserer Ehe.


    Gruß
    Taff

  • Hallo,


    das Jobcenter wird hier wohl Leistungen gewähren, diese aber vom Ehemann einfordern. Der gegenseitige Verzicht auf Unterhalt greift hier nicht. Oder nur so lange, bis eine der Parteien Transferleistungen beantragt.


    Wie hoch ist denn das Einkommen des Mannes? Bis auf den Selbstbehalt von 1.050€ wäre sein Einkommen für den Trennungsunterhalt einzusetzen.


    Hättet ihr euch damals scheiden lassen, wäre die Unterhaltskette, auf Grund des eigenstänigen Wirtschaftens, über 13 Jahre, gerissen. So aber ist Dir Dein Mann noch immer zum Unterhalt verpflichtet.


    Oh man, warum lässt man sich über 13 Jahre nicht scheiden? Völliges Unverständniss.


    LG chico