- falls ich im falschn Bereich gelandet bin: bitte verschieben! -
Edith fügt hinzu: Es geht um Wohngeld nach WoGG, nicht um ALGII-Leistungen.
Situation:
Lebensgfährtin, eigene Wohnung zur Miete.
Erhält Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Trennung und zusätzlich 500 Euro von mir.
Ich habe ein eigenes Haus.
Wohngeld wird zuerst genehmigt. Später wird die Höhe des Wohngeldes geändert, da das Amt festgestellt hat, dass ich regelmäßig 500 Euro zahle und nicht nur einmalig gezahlt habe.
Meine Lebensgfährtin hatte das beim Erstantrag sogar korrekt angegeben und das Amt hatte extra noch einmal nachgefragt, ob sie die 500 Euro immer oder einmalig bekomme.
Nach der Änderung hat meine Lebensgfährtin das zuviel erhaltene Wohngeld zurückgezahlt.
Heute kam eine Vorladung zur Polizei wegen Sozialbetruges.
Wie kann das angehen? Sie war stets kooperativ und hat auch keine falschen Angaben gemacht.
Was ist nun anzuraten? Anwalt? Polizeiliche Vernehmung abwarten?
Gruß, Florian