Zuviel erhaltenes Wohngeld zurückgezaht / Bußgeld?

  • - falls ich im falschn Bereich gelandet bin: bitte verschieben! -


    Edith fügt hinzu: Es geht um Wohngeld nach WoGG, nicht um ALGII-Leistungen.


    Situation:
    Lebensgfährtin, eigene Wohnung zur Miete.
    Erhält Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Trennung und zusätzlich 500 Euro von mir.


    Ich habe ein eigenes Haus.


    Wohngeld wird zuerst genehmigt. Später wird die Höhe des Wohngeldes geändert, da das Amt festgestellt hat, dass ich regelmäßig 500 Euro zahle und nicht nur einmalig gezahlt habe.
    Meine Lebensgfährtin hatte das beim Erstantrag sogar korrekt angegeben und das Amt hatte extra noch einmal nachgefragt, ob sie die 500 Euro immer oder einmalig bekomme.


    Nach der Änderung hat meine Lebensgfährtin das zuviel erhaltene Wohngeld zurückgezahlt.


    Heute kam eine Vorladung zur Polizei wegen Sozialbetruges.


    Wie kann das angehen? Sie war stets kooperativ und hat auch keine falschen Angaben gemacht.


    Was ist nun anzuraten? Anwalt? Polizeiliche Vernehmung abwarten?


    Gruß, Florian

  • Geht es jetzt wirklich um Wohngeld nach dem WoGG oder um Kosten der Unterkunft beim ALG 2? Du hast nämlich im Unterforum für ALG 2 deine Frage gestellt.


    Ansonsten dürfte das Verhalten aber gleich sein: sie soll einfach wahrheitsgemäße Angaben machen, der Staatsanwalt wird dann entscheiden, ob das Verfahren weiter betrieben wird, also ob man es einstellt, ob es ein Bußgeld gibt (gegen dass sie sich dann wehren kann) oder ob es wirklich als Betrugsfall vor Gericht landet.


    Dann kann sie immer noch überlegen, ob sie sich einen Anwalt nimmt.

  • Geht es jetzt wirklich um Wohngeld nach dem WoGG oder um Kosten der Unterkunft beim ALG 2? Du hast nämlich im Unterforum für ALG 2 deine Frage gestellt.


    .... deswegen meine eingehende Bemerkung: falls ich falsch bin, verschieben, es geht um Wohngeld nach WoGG. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen :o


    Ansonsten dürfte das Verhalten aber gleich sein: sie soll einfach wahrheitsgemäße Angaben machen, der Staatsanwalt wird dann entscheiden, ob das Verfahren weiter betrieben wird, also ob man es einstellt, ob es ein Bußgeld gibt (gegen dass sie sich dann wehren kann) oder ob es wirklich als Betrugsfall vor Gericht landet.


    Dann kann sie immer noch überlegen, ob sie sich einen Anwalt nimmt.


    Das heisst: Sachlage und Ablauf genau schildern und das Protokoll genau durchlesen. Und abwarten.