Zusammenziehen mit Hartz 4 Empfängerin möglich?

  • Hallo,


    ich würde gerne mit meiner Freundin die ich seit 1 Jahr kenne, zusammenziehen. Nun zur finanziellen Situation. Ich arbeite und verdiene Netto ca. 2300€, muss jedoch für meine Kinder und meine Exfrau Unterhalt zahlen. Mir bleiben danach noch ca. 1100€ übrig. Jetzt habe ich mir ein Haus gekauft, in welches ich mit meinem 14 jährigen Sohn einziehen werde.
    Ich würde gerne auch mit meiner Freundin und ihren 2 Kindern zusammenziehen in eben dieses Haus. Sie erhält Hartz 4 für sich und die beiden Kids.
    Da ich es mir nicht leisten kann, mit ihr und den Kids zusammen einzuziehen, meine Frage, wird das Arbeitsamt für Sie Miete bezahlen, so wie sie es jetzt auch schon erhält wo sie momentan wohnt?


    Danke und Gruss
    Micha

  • Wäre ja auch noch schöner, dass der Steuerzahler dir dein Haus mitfinanziert. Denn darauf würde es ja hinaus laufen, wenn deine Freundin weiterhin Hartz IV-Leistungen für sich und die Kinder bekäme und dir davon ihren Anteil zum Haus geben würde. Mir ist sowieso schleierhaft, wie man mit 1.100 Euro ein Haus abbezahlen will.

  • es geht doch nicht darum dass der staat mein haus mitfinanziert, aber 3 Personen also Freundin und 2 Kinder verursachen ja kosten. Das Haus kann ich durch hohes Eigenkapital und den Rest über ein 20 jähriges Darlehen finanzieren. Mit meinen 1100€ bin ich schon dicht an meiner Selbstbehaltsgrenze daher die Frage ob meine Freundin für sich und die Kinder weiter Sozialleistungen erhält.

  • Wie schon gesagt wurde, geltet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft und das bedeutet, dass alles Geld das reinkommt mitgerechnet wird. Ebenso wird dann auch der angemessene Wohnraum (und dessen Kosten) auf die gesamte BG bezogen. Ob man als ALG2 Empfänger in einer Hausfinanzierung stecken kann, bzw wie das gehandhabt wird weiss ich nicht.
    Auch wenn einige hier ständig meinen, dass man als "vom Steuerzahler finanziert" alle Rechte verliert (oder verlieren sollte), ist dem mitnichten so. Man hat einiges an Pflichten, aber eben auch einige Rechte. Der gesamte Gesetzestext ist in verschiedenen Fassungen im Netz abrufbar. Eure lokale Verwaltung hat sicher eine Internetpräsenz, wo die Grundzüge dargestellt sind (zumindest hat Berlin das ganz gut gemacht). Da steht dann auch einiges zur Unterkunft mit drin.


    Fakt ist allerdings, dass nicht deine Freunidn allein mit ihren Kindern weiter Hartz4 bekommen wird, sondern ihr alle gemeinsam veranlagt würdet.
    Ausser natürlich ihr trickst und sie wäre offiziell dein Untermieter. Dann allerdings müsstest Du die Mieteinnahmen versteuern und nebenbei macht ihr euch des Betrugs schuldig. Sowas würde ich also gar nicht erst versuchen.


    Sowieso sollte es ja so sein, dass man in einer Beziehung gegenseitig füreinander einstehen sollte. Heisst, dass man Verantwortung füreinander übernimmt und sich in der Einkommenssituation nicht darauf verlassen kann, dass ALG2 als dauerhaftes Einkommen eines Partners gerechnet werden kann. ALG2 ist in dem Sinne kein Erwerbseinkommen. Also nach dem Motto: "Ich arbeite Vollzeit als was auch immer, während meine Partnerin ihr Geld mit ALG2 verdient"... das geht eben nicht, wenn man einen gemeinsamen Haushalt führen will...