meine frau und ich haben uns getrennt. wir haben ein gemeinsammes kind und ein kind hat sie mit in die ehe gebracht. weis jemand wie es sich mit hartz 4 verhält wenn wir trotz trennung noch zusammen wohnen? wie sieht es aus mit unterhalt?
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ich denke mal, dass ihr weiter als bedarfsgemeinschaft zählt, solange ihr zusammen wohnt. und zum thema unterhalt: es ist scheinbar so, dass du als hartz4-empfänger überhaupt nicht unterhaltsfähig bist. oder verfügst du über ein eigenes einkommen?
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