hallo,
bin gerade beim erziehungsurlaub (3. Jahr), habe gerade gesehen das ich weinachtsgeld überwiesen bekommen habe, nun meine frage: gibt es da denn eine möglichkeit das ich das geld doch behalten darf?
mfg
Angie
hallo,
bin gerade beim erziehungsurlaub (3. Jahr), habe gerade gesehen das ich weinachtsgeld überwiesen bekommen habe, nun meine frage: gibt es da denn eine möglichkeit das ich das geld doch behalten darf?
mfg
Angie
Du darfst es natürlich behalten. Es gibt halt nur weniger ALG 2, da es dort als Einkommen berücksichtigt wird.
Grundsätzlich wird jeder ALGII-Empfänger, der Weihnachtsgeld bekommt, gnadenlos per Verrechnung enteignet. Wo kämen wir dann hin, wenn die ärmsten der Bevölkerung das Weihnachtsgeld tatsächlich sinngemäß für Weihnachten verwenden dürften. Das ist nur der reicheren Bevölkerung vorbehalten.
Hier verhält es sich genauso wie mit dem Urlaubsgeld. Die ärmere Bevölkerung darf das Urlaubsgeld NICHT für den Urlaub (Erholung) verwenden. Hier ist eine völlige Zweckenteignung gesetzlich vorgeschrieben. Arme Leute brauchen keine Erholung, sie sollen arbeiten und die Schn...ze halten!
Gruß
Ernie
ZitatWo kämen wir dann hin, wenn die ärmsten der Bevölkerung das Weihnachtsgeld tatsächlich sinngemäß für Weihnachten verwenden dürften. Das ist nur der reicheren Bevölkerung vorbehalten.
Hier verhält es sich genauso wie mit dem Urlaubsgeld. Die ärmere Bevölkerung darf das Urlaubsgeld NICHT für den Urlaub (Erholung) verwenden. Hier ist eine völlige Zweckenteignung gesetzlich vorgeschrieben. Arme Leute brauchen keine Erholung, sie sollen arbeiten und die Schn...ze halten!
also wer auf kosten der reichenren bevölkerung lebt, der sollte etwas demut und bescheidenheit an den tag legen.
ok wird das geld komplett berechnet? oder bleibt da was übrig? (damit ich weiss wieviel geld ich für weinachten hab )
also wer auf kosten der reichenren bevölkerung lebt, der sollte etwas demut und bescheidenheit an den tag legen. Like
Wer also VOLLZEIT arbeiten geht, durch Löhne, die NICHT zum reinen Überleben ausreichen, aber vom Jobcenter unter Sanktionszwang diese Arbeit annehmen mußte, soll Demut an den Tag legen?
Mehrere Hunderttausend VOLLZEITarbeitnehmer verdienen so wenig (wegen fehlendem Mindestlohn), das HartzIV-Aufstockung benötigt wird. Diese brauchen also Deiner Meinung nach nicht Weihnachten feiern, weil viele (nicht alle) Reiche Arbeitgeber diese ausgebeutet haben.
Zumindest sollte ein Mensch von seiner Hände Arbeit bei Vollzeit überleben dürfen. Das ist in Deutschland aber großflächig NICHT mehr der Fall!
Angie1977
Schaue Dir mal den § 11 SGBII an, dort kannst Du ermitteln, ob Dir vom Weihnachtsgeld ein kleiner Selbstbehalt bleibt.
Selbstbehalt:
von 100 bis 1.000€ brutto = 20% Selbstbehalt
von 1.000 bis 1.200€ brutto = weitere 10% Selbstbehalt (im Falle von Kindern bis 1.500€ brutto)
Wenn also der Grenzbetrag von 1.200€ beim normalen Lohn noch nicht erreicht ist, steht dieser fehlende Selbstbehalt Dir zu.
Beispiel:
bisheriger Selbstbehalt bei 800€ normalem Bruttolohn = 140€ Selbstbehalt (plus Grundfreibetrag von 100€)
jetzt kommt Weihnachtsgeld von 400€ hinzu, sodas einmalig 1.200€ in dem Monat erreicht wird
einmaliger Selbstbehalt von 1.200€ brutto = 200€ Selbstbehalt (plus Grundfreibetrag von 100€)
In diesem Fall bleiben tatsächlich 60€ vom Weihnachtsgeld übrig
Sollte allerdings der Betrag von 1.200€ Brutto bereits normal erreicht sein
wird der übersteigernde Betrag in voller Höhe angerechnet! Das Weihnachtsgeld ist in voller Höhe weg!
Gruß
Ernie