Darf Jobcenter zum Hausverkauf /zur Unterschrift unter Darlehensvertrag nötigen? 0
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Das Jobcenter fragt bei meinem Erstantrag nach Leistungen SGB II an ob das Haus der Erbengemeinschaft (Bruder und ich) beliehen werden kann, und fordert eine Nachweis von der Bank oder von wem anders.
Es solle ausserdem Veräusserungsbemühungen nachgewiesen werden die Herr Scheer gemacht haben soll.
Der Verkehrswert soll angegeben werden.
Ich soll beweisen, dass ich das Haus nicht beleihen kann.
Für eine Beleihung müsste das Jobcenter mich aktiv verschulden, bzw sich ins Grundbuch eintragen…
Mein Bruder soll Auskunft geben ob er das Haus verkaufen will bzw SOLL schriftlich zustimmen, dass er das Haus verkaufen möchte.
Wenn dies nicht der Fall ist muss ich beweisen dass er das Haus Haus verkaufen wird.
Ich frage mich hier…. GEHTS NOCH?…
Darf ein Jobcenter dies tun?
Das kommt einer Enteignung gleich und ist meines Erachtens Nötigung…
Der Zustand des Hauses entscheidend für einen Verkauf, in dieser Lage wo das Haus sich befindet, kauft keiner momentan Immobilien und darum kann mein Bruder und ich als Erbengemeinschaft nicht gezwungen werden das Haus vor einer Sanierung zu veräussern. Eine Sanierung wäre notwendig um es überhaupt zu veräussern.Baujahr 1966 seitdem nicht saniert. Einfach verglaste Fenster, Dach undicht, aus Asbest.
Die Bewilligung meiner lebensnotwendigen Bezüge macht das Jobcenter ausserdem davon abhängig ob ich bei denen einen DARLEHENSVERTRAG unterschreibe.
Ich muss am 1.12 Miete zahlen und hab nichts zu essen.