Hallo Allerseits,hoffe dass mir jemand helfen kann. Es geht um meine Nebenkostenabrechnung von 2011. Habe diese erst jetzt wegen Verwaltungtechnischer Probleme erhalten. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich noch HartzIV, genauer gesagt bis zum 15.01.2012. Kann ich diese Abrechnung dem JobCenter noch geltend machen? Hoffe dass mir jemand antwort geben kann. Bedanke mich im vorraus, LG Gwenny03
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Nur, wenn du mit der Nachzahlung und deinem normalen Bedarf Anspruch auf ALG 2 hättest. Sonst nicht.
Beispiel:
374 Euro Regelsatz
400 Euro Warmmiete
300 Euro Nachzahlung
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1074 Euro Bedarf900 Euro Einkommen
Dann hättest du einen Anspruch auf 174 Euro im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung.
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Hallo Turtle1972,
Danke für Deine Antwort.
Verstehe ich das jetzt richtig: Mein Einkommen im Monat der Fälligkeitder Nachzahlung, also bei mir jetzt der November 2012 zählt? Es wird also nicht mehr das Jahr 2011 gerechnet, sondern 2012?
Das wäre sch..., da ich jetzt im November wegen dem Weihnachtsgeld darüber liege. Weihnachtsgeld wird ja sicher angerechnet.
LG
Gwenny03 -
Ja, genauso ist es, Gwenny. Umgedreht (also, wenn du 2011 kein ALG 2 bekommen hättest und erst jetzt), würde dir das JC die Nachzahlung erstatten, obwohl du eben 2011 noch gar kein ALG 2 gebraucht hast.
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@ Turtle1972:
Bei mir ist es umgekehrt. Das ganze Jahr 2011 kein ALG 2. Im ALG 2-Bezug September 2012 kam eine BK/HK-Rückerstattung von 2011. Muß ich das nun angeben oder ist dies eine Vermögensumwandlung, weil die im Voraus gezahlten Abschläge von 2011 mein eigenes Geld waren??? Danke schonmal für eine Antwort.
Ach ja, im September 2012 kam noch eine Rückerstattung von 20 € Bewerbungskosten vom SGB 3 aus dem ALG 1-Bezug von August 2012. Wie sieht es damit aus ? -
Das musst du angeben, es ist im SGB II unerheblich, wann das Guthaben entstanden ist. Nebenkostenguthaben sind nach BSG Rechtsprechung nichts anderes als Einkommen, die eben im Zuflussmonat anzurechen sind. Halt nur eben nicht nach § 11 SGB II, sondern nach den besonderen Vorschriften des § 22 SGB II (also nicht auf den Regelsatz, sondern auf die KdU). Sie mindern dann die KdU ab dem Folgemonat des Zuflusses.
Die 20 Euro Bewerbungskostenerstattung sind m. E. n. kein Einkommen, da es für eine nicht mit dem ALG 2 zweckidentische Leistung gezahlt wurde.
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Hallo Turtle1972,
welch ein Elend!!! Na denn, muss ich jetzt halt ein paar Überstunden machen!!!
Aber trotzdem vielen Dank für Deine Hilfe.
LG
Gwenny03 -
Hallo Turtle1972,
herzlichen Dank für die Antwort. Mittlerweile habe ich wieder Arbeit, einen 2-Jahresvertrag. Deshalb rechne ich kurzfristig mit einem Einstellungs- und Erstattungsbescheid. Lohnabrechnung und Kontoauszug ist abgegeben. So weit, so klar. Da ich jedoch immer noch die gleichen BK/HK - Vorauszahlungen leiste, könnte es 2013 wieder eine Erstattung für 2012 geben. Muß ich das dann 2013 noch angeben, weil ich Sept/Okt. 2012 für 2 Monate ALG 2 bekam ??? Sozusagen als Endabrechnung/Endabwicklung ?
Eine Nachbarin von mir war bis Juli 2010 im SGB XII - Bezug und ab August 2010 wieder SGB II. ( und das aber immernoch im Gegensatz zu mir! ) Sie bekam 2011 auch eine Erstattung und das Jobcenter wollte nur das Geld zurück für die 5 Monate ALG 2 in 2010.
Deshalb komme ich bei mir natürlich auch ins Grübeln... -
Hi bla!
Wenn du kein ALG 2 bekommst, ist die Erstattung dein Geld. Das Zuflussprinzip bzw. die Frage, wann etwas fällig ist, hat eben auch seine Vorteile...
Das JC hat bei deiner Nachbarin falsch entschieden. Es hätte das gesamte Guthaben berücksichtigten müssen.
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