Hallo an alle,
ich befinde mich gerade in einer Umschulungsmaßnahme der DRV-Bund.
Ich bin nun schon über 6 Wochen krankgeschrieben und warte auf einen
stationären Krankenhaustermin. Es handelt sich nicht um eine durchgängige Krankschreibungsphase, denn ich habe
zwischendurch versucht die Umschulung wieder auzunehmen, musste aber auf dem Weg dorthin feststellen, dass ich in diesem Zustand allein am Straßenverkehr nicht teilnehmen kann (von den anderen Beschwerden mal abgesehen). Leider hat das mit dem Termin viel länger gedauert als angenommen. Der stationäre Krankenhausaufenthalt soll ca. 3 Wochen dauern und die Chance dass ich nach diesem Aufenthalt gesundheitlich wieder hergestellt bin, sind sehr gut.
Nun meine Frage, kann die DRV trotzdem die Umschulungsmaßnahme von sich aus abbrechen?
Ist es auch möglich der der ausbildende Betrieb aufgrund der geltenden Fehlzeitenregelungen von sich aus
die Umschulungsmaßnahem beendet?
Mir wurde gesagt, dei Ausbildung würde abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt dann fortgesetzt.
In dieser Zeit hätte ich doch dann aber keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld und Arbeitlosengeld und ALG II würde ich auch nicht bekommen (da vor der Umschulung in ALGII) und während der Umschulung geheiratet.
Die Kosten laufen aber weiter und wir sind auf das Geld angewiesen.
Fällt jemandem eine Lösung ein ?
Besten Dank schon mal
Viele Grüße
Muckelino