Wohnung nach Todesfall zu groß - aber Familie ist nah

  • Hallo zusammen,


    mein Schwiegervater ist kürzlich verstorben, nun sei die Wohnung für meine Schwiegermutter zu groß (und zu teuer), heißt es vom Amt (sie bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt). Grundsätzlich stimmt das ja wohl mit der Gesetzeslage überein.
    Allerdings: bei der Wohnung handelt es sich um einen separaten Anbau am Haus ihres Sohnes, der erst vor einem Jahr extra für die Eltern fertiggestellt wurde. Die Miete in der jetzigen Höhe muss er kassieren, weil nur so die Finanzierung des Anbaus gesichert ist.
    Da meine Schwiegermutter bereits über 60 ist, ist dieser Anschluss an die Familie natürlich besser. Zudem passt sie regelmäßig auf den Enkel auf und sorgt so mit dafür, dass beide Eltern arbeiten können.
    Kennt jemand einen ähnlichen gelagerten Fall, bei auf diese Weise ein Ausnahme erwirkt wurde? Ist so eine Ausnahme überhaupt möglich? Und wie würde man in diesem Fall am besten vorgehen?


    Vielen Dank schon mal für jeden hilfreichen Kommentar.

  • Da wird es keine Ausnahme geben. Dass die Omabetreuung den Kindern zugute kommt, interessiert doch das Amt nicht. Im Gegenteil: eigentlich müsste sie sich ja noch aktiv um Arbeit bemühen, was der Omabetreuung sogar entgegen stünde. Und auch sonst hat die Omabetreuung für die VERMIETER ja quasi einen geldwerten Vorteil, die sich ggf. in einer niedrigeren Miete wiederspiegeln sollte. Auf die Bequemlichkeit des Vermieters wird das JC keine Rücksicht nehmen.


    Die Mutter wird daher nach einer angemessenen Zeit auch nur noch die angemessene Miete berücksichtigt bekommen. Wobei sie doch durch den Tod des Gatten jetzt Witwenrente bekommen müsste, ist sie dann überhaupt noch auf ALG 2 angewiesen? Wie hoch ist denn die Miete und wieviel Euro wären angemessen? Was müsste sie dann selbst noch zuzahlen?