hallo hab mal ne frage
-
-
Dafür gibt es keine Regelung. Den Umfang solcher Beihilfe bemisst jeder örtliche kommunale Träger selbst. D. h.: deine Stadt/Gemeinde/Landkreis legt das selbst fest. Das ist nicht bundeseinheitlich oder landeseinheitlich geregelt.
-
Achso. Mir haben sie geantwortet
LG Nele
-
Hast du denn noch Sachen vom ersten Kind? Wenn nicht: was ist damit passiert?
-
Äh, sag mal, was ist aus deinen ersten zwei Kindern geworden? Und wieso kannst du dich nicht erinnern, das alles schonmal vor 2 Jahren gefragt zu haben? Danach bist du doch jetzt zum vierten Mal schwanger und nicht erst zum zweiten?!
-
Mein erstes Kind
-
Zitat
Ich habe schon ein Kind von zwei Jahren und bin jetzt mit dem zweiten schwanger.
Das ist deine heutige Aussage. Die kann aber nicht stimmen, denn 2010 warst du mit dem DRITTEN Kind schwanger:
ZitatIch habe 2 Kinder bin jetzt zum 3 mal schwanger.
Was soll das also? Das zweite Kind kann schlecht erst nach dem dritten kommen. Und wenn du 2010 schon dasselbe Problem hattest, musst du doch wohl am besten wissen, wie es damals ausging.
Im Übrigen ist es einem Kind sch..egal, ob es rosa oder blau trägt. Und außerdem ist die Erstausstattung nicht nur Bekleidung, sondern Kinderwagen, Unterwäsche, Bettwäsche, Flaschen, Desinfektionsgerät, Wickelauflage usw. Genug Sachen, die nicht nur auf rosa und blau ausgelegt sind.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-