das 1. Mal AlgII, läuft das immer so?

  • Hallo,



    Bin neu hier und habe gleich mal ein Problem.
    Mein Mann hat sich im August entschlossen von jetzt auf gleich unsere Familie zu verlassen. 5 Kinder , die Jüngste 11, die Älteste 19, alles Schüler. Im September haben wir noch von unserem Geld das noch auf dem Konto war leben können. Unterhalt Fehlanzeige.Während mein Mann sich und seiner Freundin ein neues Auto gönnte, haben wir nun Alg2. Beantragt Anfang Okt. Obwohl alle Unterlagen ca. am 10 eingereicht wurden, dauerte es bis letzte Woche. Nachzahlung für Oktober und Zahlung für Nov. Da haben sie mir aber gleich mal abgeogen. Warum? Folgendes. Ich habe einen 400 Euro Job. Klar, das wurde ja schon im Okt. mit hinzuberechnet. Aber seit 12 November auch noch einen 75% Job. Da haben sie mir gleich mal Lohn (obwohl noch niemand weiß wieviel das sein wird) eingerechnet.
    Außerdem wurde ich schon 2x aufgefordert ein Formular zum Einkommen vom Arbeitgeber auszufüllen. Beide Male war entsprechendes Formular nicht dabei. Habe ich aber gemeldet. Heute kam dann auch eine Absage für die Fahrtkosten der beiden Jüngsten. Die eine geht auf eine Gemeinschaftsschule in einem Nachbarort. Die einzigste weit und breit. Grund für die Absage: Sie hätte auch an die örtliche Haupt oder REalschule, bzw. Gymnasium wechseln können. Der Bruder geht auch dorthin, allerdings in die angeschlossene Hauptschule weil ich mit der am Ort so gar nicht zufrieden war. O.k. bei ihm kann ich es nachvollziehen. Allerdings sind dort beide Kinder 3xwöchentlich mit 16 Uhr betreut, incl. Mittagessen, was mir wieder erlaubt das ich arbeiten gehen kann.
    Dann habe ich am Dienstag wieder neue BEelege abgegeben, darunter ein Schreiben der Schule für die Klassenfahrt meiner beiden 9.Klässler, incl. ausgefülltest Forumular dazu. Wieder kam ein neues das ich ausfüllen lassen soll. Im Okt. habe ich auch von der LEhrerin ein ausgefülltes Formular für Nachhilfeunterricht für eins der Kinder abgegeben. Heute kam wieder eines das ich ausfüllen lassen soll.
    Ich frage mich: Brauchen die dort alles 2x? Was soll das? Die sind ganz scharf drauf zu wissen wie mein Gehalt aussieht, aber wie sie Geld von meinem Mann bekommen könnten, interessiert niemand.
    Würde ich Unterhalt bekommen, wäre ich wohl mit meinem Gehalt evtl. schnell weg von Alg2! Aber die habe ich das nächste Problem. Denn mein Anwalt hat bislang umsonst gearbeitet. Das, so sagte er mir unmissverständlich, würde er nun nicht mehr tun. Denn die Chanchen das ich Prozesskostenbeihilfe bekäme wären bei Null. Mein Mann hat nämlich ein psychiatrisches Gutachten, in dem steht das er seine Selbstständigkeit, und eine weitere Tätigkeit nicht mehr ausüben soll. Er ist sooooo krank der Arme! Plötzlich! Vor 3 Monaten war er noch selbstständig, und das Geschäft lief nicht schlecht. Nun hat er einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer Firma die mal Kunde bei ihm war. Und der Anwalt sagt, wenn er zwar dort arbeitet, muss er Unterhalt bezahlen. Aber er kann mit seiner "Krankheit" von heute auf morgen aufhören und sagen er schafft das alles nicht. Dann ist alles Banane. Und ich weiß sicher das er weiterhin durch seine ehemalige Selbstständigkeit schwarz arbeitet. Beweisen kann ich es leider nicht. Scheint aber auch niemand zu interessieren.


    Hat jemand einen Tipp für mich wie ich mit dem allem umgehen soll? Was ich unternehmen kann? Ist mir im Moment mal echt zuviel, der Job, Kinder und Schule, die finanziellen Sorgen, Haushalt, Arge und Unterhaltsstreit..........



    Vielen Dank,


    Schoko

  • Na ja ist sicher alles etwas viel auf einmal.Ich denke langfristig wirst du dich darauf einstellen können das du wohl für deine Kinder selbst sorgen mußt.So wie sich dein Mann derzeitig benimmt wird es wohl darauf hinauslaufen das du keinen Unterhalt bekommen wirst.Im Bezug auf den Anwalt kommt es ja darauf an was du monatlich an Einkommen hast ob du nun Prozeßkostenbeihilfe bekommst oder nicht.Da wirst du nur einen Antrag stellen können.Was das JC anbelangt ist es so das du oftmals Unterlagen zwei dreimal abgeben mußt weil die Sachen auch mal verschwinden.Bei Kindern ist es eh so das du praktisch für jedes Kind ein extra Formular brauchst.Im Bezug auf die Schule wirst du nur dann Fahrtkosten erstattet bekommen wenn es keine vergleichbare Schule in deiner Nähe gibt.Ausnahmen gibt es da nur wenn du ein Gutachten vorweisen kannst warum deinem Kind der Besuch einer Schule nicht zugemutet werden kann.

  • Hallo,


    das ich keinen Unterhalt bekommen werde ist mir klar. Prozeßkostenbeihilfe bekomme ich nicht weil der Richter diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen würde sagte mein RA, da mein Mann eben psychisch krank ist. Heißt soviel das es in diesem/meinem Fall keinen Sinn macht um Geld zu streiten, das er mit seiner "Krankheit" nicht verdienen braucht.
    Zur Schule. Eine Gemeinschaftschule gibt es nur diese eine, welche meine Tochter besucht. Als Alternative bot man uns die hiesige Real und Hauptschule, bzw. das Gymnasium an. Wir wollten aber die GEmeinschaftsschule. Und diese gibt es in unserem Kreis eben nur dieses eine Mal! Also meine ich , das sie diese Kosten für Essen und auch Fahrgeld bezahlen müssten. Oder liege ich da falsch?


    Noch ein Problem: Beruflich bin ich künftig auf mein Auto angewiesen. Da das alte aus der bisherigen Ehe zu groß (Bus) und zu teuer im Unterhalt war, habe ich es gut verkauft: für 8600 Euro. Für dieses Geld habe ich ein besseres aber auch kleineres Auto gekauft für nur 7900,- Was kommt da auf mich zu? Wird der Rest als Einkommen angerechnet, bzw. wie verhält es sich mit dem Vermögen/Schonvermögen. Ich bin 49, also dürfte ich 7350 Vermögen besitzen. Und der Rest?
    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber Fahrtkosten voll bezahlt. Wird in der Gehaltsabrechnung auch extra ausgewiesen. Da spekuliert die Arge aber auch schon drauf (habe ich im Gespräch so verstanden!). Sie sagten nämlich das sie das unter Umständen auch als Einkommen zählen müssten. Bitte? Die Kosten hatte ich ja. Außerdem fallen ja noch welche für anderen Autounterhalt an.
    Ehrlich gesagt habe ich keinen Plan wie ich mich der Arge gegenüber verhalten soll. Ständig soll ich was bringen, aber wenn ich was fragen möchte würgen sie mich gleich ab.
    Hoffentlich komme ich aus dem Mist bald raus. Nächstes Jahr werden 3 Kinder eine Ausbildung machen und wenn sie was abgeben, evtl. Wohngeld oder Kindergeldzuschlag dazu käme, könnte es klappen. Aber bis dahin..........



    Liebe Grüße


    Schokolinse

  • Essengeld kannst du ja beantragen über das Bildungspaket.Die Fahrtkosten wirst du nur bekommen wenn es notwendig ist.Da es wohl in deiner Umgebung eine Schule gibt auf die dein Kind gehen könnte wird es nichts geben.Du müßtest die Gemeinschaftsschule begründen können.Die gezahlten Fahrtkosten werden sicher als Einkommen angesehen.Was die Zusatzkosten fürs Auto anbelangt, die hat jeder der arbeiten geht und fahren muß.