Hallo!
Ich bekomme zur Zeit Wohngeld. Muss aber jetzt leider dann wohl doch im Dezember Hartz 4 beantragen. Bewilligung des Wohngeldes endet zum 30.11.
Jetzt ist es so, dass mein Konto überzogen ist, ich aber immer mein Hartgeld oder kleiner Scheinchen seit eh und je in ein Sparschwein stecke. Wenn ich dieses nun plündere und das Geld auf meinem Konto einzahle, um dieses auszugleichen, sagt das Wohngeldamt so weit ich weiß nix. Zählt ja als Vermögensumwandlung oder?
Wenn ich nun den Erstantrag auf ALG 2 stelle, muss ich ja meine Kontoauszüge der letzten Monate zeigen, wo sie sehen werden, dass ich eine Einzahlung auf mein Konto getätigt habe. Würde man mir dieses Geld anrechnen, sprich sollte ich mein Konto im Minus lassen oder ggf. mir das Konto mittels Darlehen Bekannten ausgleichen lassen? Und denen dann mein Erspartes geben? Oder wird mir ein Darlehen erst recht als Einkommen angerechnet?
Lieben Dank für Hilfe.