bitte helfen... es geht um viel geld.. (.rückerstattung)

  • hallo zusammen ,
    ich würde mich echt freuen , wenn ihr euch kurz zeit nimmt und antwortet. dieses problem quält mich seit tagen innerlich richtig. mein mann hat im juni 6 tage gearbeitet und ist dananch wieder rausgegangen ( aus gesundheitlichen gründen). ich selber arbeite im moment nicht , damals auch nicht. an dem tag wo er von der arbeit gehört hat , haben wir sofort unserem sachbearbeiter vom jobcenter angerufen und bescheid gesagt , dass er dienstag anfängt. soweit so gut. arbeitsvertrag usw. sollten wir wenn wir ih haben sofort hin schicken. leider hielt mein mann es dort nicht lange aus. nach paar tagen war schluss. auch dann haben wir beim jobcenter sofort beshceid gegeben. abrechung und vertrag haben wir sofort hingeschickt. so nun folgendes. vor kurzem kam ein brief von der agentur für arbeit , die wollen ca 1400 euro zurück , für den zeitraum mitte juni -ende august , weil wir wohl nicht bescheid gegeben haben , dass mein mann da raus ist von der arbeit. und wir zu unrecht in dem zeitraum geld bekommen haben von denen. aber wir haben es doch alles dem jobcenter gemeldet und hingeschickt. mir hat niemand gesagt , dass ich es auch bei der AFA machen soll. was sagt ihr zu dieser sache. also in dem zeitraum juni -august haben wir hälfte vom jobcenter und hälfte von der arge bekommen. wenn die wir zu unrecht in dem zeitraum vom jobcenter was bekommen haben , denn haben wir ja auch zu wenig von der arge bekommen. oder nicht?! ich soll nun am montag hin zum klären. ich hoffe das einer mir hier bisschen helfen kann. und ich hoffe ihr habt mich einigermassen verstanden , also ich konnte mich hoffentlich gut ausdrücken. bin im moment so durchn wind... danke schonmal im vorraus LG



    PS: wenn ihr irgendwelche fragen habt , bitte gerne fragen :(

  • Hi!


    Du verwechselst ARGE und Agentur für Arbeit. Die Jobcenter hießen früher mal ARGE, d. h.: von dort gibts ALG 2. Von der AfA (Agentur für Arbeit) gibts ALG 1.


    Dein Mann hat sich nur beim Jobcenter in Arbeit gemeldet, nicht bei der Agentur für Arbeit. Das ist natürlich nicht gut, denn die Mitwirkungspflichten bestehen für Leistungsbezieher von beiden Leistungen natürlich auch bei beiden Leistungsträgern. Wie begründet die AfA das Endedatum der Rückforderung, also wieso bis Ende August? Was war Ende August, dass man diesen Zeitraum zurückfordert? Hat er sich da mal wieder beim normalen Arbeitsamt gemeldet? Irgendwas muss da ja passiert sein...


    Ich würde euch anraten, einen Anwalt zu nehmen, allein kommt ihr sicherlich nicht weiter.


    Sollte die Rückforderung berechtigt sein, muss ich dir leider mitteilen, dass das hier:


    Zitat

    wenn die wir zu unrecht in dem zeitraum vom jobcenter was bekommen haben , denn haben wir ja auch zu wenig von der arge bekommen.


    nicht richtig ist (die Frage muss eh andersrum lauten: Wenn wir zu Unrecht in dem zeitraum von der AfA was bekommen haben, dann haben wir ja zu wenig vom JC bekommen.) Das BSG hat vor einiger Zeit über einen ähnlichen Fall entschieden und festgelegt, dass es egal ist, ob Einkommen später zurückgezahlt werden muss, wenn es im Zeitraum des Zuflusses zur Verfügung stand, ist es im ALG 2 als Einkommen zu berücksichtigen und eine spätere Rückforderung ändert daran nichts, d. h. es gibt nicht mehr ALG 2.