Hallo zusammen,
Leider finde ich nach tagelanger Suche im Netz keine Antworten auf meine Fragen und hoffe das ich hier Antworten auf diese bekomme.
Und zwar geht meine Freundin ab dem nächsten Monat wieder Arbeiten und ich bin mir nicht sicher was von ihrem Einkommen dann alles anzurechenen ist.
Laut Aussage eines Bekannten könnte man alle Anfallenden Kosten die mit der erzielung von Einkommen zusammen hängen anrechnen lassen auch Kredite für ein Auto Spritkosten usw.
Da mir das mit dem Kredit ein wenig Merkwürdig vorkam hab ich dies mal gegoogelt und hab ein Urteil des LSG Hessen gefunden (L 9 AS 69/06 ER LSG Hessen Kosten Kredit Auto) wonach die Aussage meines Bekannten sogar stimmt.
Gestern war ich dann beim JC und hab erstmal mündlich gefragt ob die Kreditraten für das Benötigte Auto tatsächlich vom Einkommen Abzuziehen sind. Der SB meinte natürlich gleich NEIN und als ich ihm dann dar Urteil gezeigt hatte meinte er nur das bei ihm solche Anträge auf jedenfall abgelehnt werden und da es sich um ein Urteil aus einem anderen Bundeslandes handelt wäre dies auch rechtens. Nun gut dachte ich und fragte dann ob ich diese Ablehnung schriftlich bekommen könnte. Dies wurde auch verneint da ich ja keinen schriftlichen Antrag gestellt habe sei es auch nicht nötig eine schriftliche Ablehnung auszugeben, wenn ich jedoch eine schriftlichen Antrag stelle wird er diesen auch Ablehnen. Möchte morgen dann meinen schriftlichen Antrag diesbezüglich einreichen und mal sehen was dann dabei rum kommt.
Nun ist die Frage wie stellt man einen Antrag auf sowas? Und sollte dieser Antrag abgelehnt werden wie geht man dann weiter vor?
Meine nächste Frage wäre welche Kosten für den Umgang mit meine 2 Söhnen übernommen werden müssen?
Bisher wurde mir immer nur die Fahrtkosten gezahlt. Obwohl ich immer noch im Antrag reingeschrieben habe das meine Jungs in der Zeit des Umgangs Temporär zu meiner Bedarfsgemeinschaft zählen und sie somit ein Recht auf anteiliges Alg2 haben. Dieser Satz wurde aber nie Beachtet ( nicht bewilligt und auch nicht abgelehnt).
Als ich dies mal ansprach meinte man nur zu mir das meine Kinder in ihre Heimatstadt Alg2 beziehen und somit hier
keinen Anspruch darauf hätten. Und da das Jc ja nicht doppelt zahlen würde müßte ich mich mit der Kindesmutter einigen das sie mir das Geld für die Verpflegung der Kinder mitzugeben hätte. Dies hat die Kindesmutter mit der Aussage wer den Umgang hat zahlt diesen auch abgelehnt. Hab dieses dann nochmal angesprochen und es wurde halt wieder mündlich abgelehnt schriftlich habe ich dazu nie was bekommen.
Die Frage hierzu wäre wie ich den Antrag richtig schreiben muß damit alles Umgangskosten auch bewilligt werden und ob es eine Möglichkeit gibt die verpflegungskosten irgendwie rückwirkend erstattet zu bekommen.
Ich bedanke mich jetzt schonmal für die Antworten =)
MfG
Jin