Betriebskostenabrechnung Überzahlung von 2000 euro!!

  • Hmmm Turtle warum? wenn ich das doch nicht wusste,was ich einreichen muss?Und Veränderungen bezüglich Nebenkosten gab es in den ganzen Jahren nicht.Meine Vermieterin hat einige Mietbescheinigungen ausgefüllt. Habe nie mehr oder weniger Nebenkosten gezahlt.


    Natürlich unterliege ich der Mitwirkungspflicht, und reiche alle Unterlagen auf Verlangen vor. Aber auch nur wenn ich aufgefordert werde.


    Und siehe obiges Urteil, das ich nicht den Job der Sachbearbeiterin kontrollieren muss.


    Fakt ist das Meine Vermieterin das Geld nicht zurückzahlt, da ich dem zugestimmt habe. Und ich Unwissend war , was das JC zahlt und was nicht... Und nochmal: Wären die Abrechnungen früher verlangt worden, hätte man alles korrigieren können....

  • Nochmal: Du hättest die Abrechnungen einreichen müssen. Du kannst niemandem vorwerfen, dass er dich auf etwas hinweisen hätte müssen, was er, weil du die Unterlagen nicht eingereicht hast, gar nicht hätte wissen können. Dazu ein allerletztes Mal: DU unterliegst der MITWIRKUNGSPFLICHT! DU musst jede VERÄNDERUNG angeben. Und nicht das Amt danach fragen. Dass dein Anwalt das sagt, was du hören willst, ist logisch, er will ja Geld verdienen.


    Und den Herausgabeanspruch hast du, weil es die von mir verlinkte höchstrichterliche Rechtsprechung es so besagt!


    Da ist ein Missverständniss zwischen Mieter und Vermieter. Aber ich habe kein Missverständniss mit meinem Vermieter, da ich der Zahlung von nicht umlagefähigen Kosten zugestimmt habe, nicht stillschweigend sondern mündlich.Un darauf beruht meine Vermieterin. Was kann meine Vermieterin dafür, wenn ich jetzt erst erfahre das die Nebenkosten aus Sicht des JC falsch berrechnet wurden? Nie wurde eine Aufstellung verlangt. Und die monatliche Pauschale war von meinem Vermieter festgelegt, nicht von mir. Und wie gesagt, Abrechnungen wurden nie verlangt! Damit man es prüft gegebenfalls korrigiert.


    Ups wollte den Rechtsspruch verlinken , den du reingestellt hast.

  • Ein Vermieter DARF das aber nicht umlegen. Und das ist nunmal das Ausschlaggebende hier.


    Beispiel: Ein Vermieter darf eine Kaution nur in 3 Raten verlagen. Natürlich kann ein solventer Mieter mit seinem Vermieter vereinbaren, dass er in einer Rate zahlt. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    ABER: wenn, wie hier, ein Dritter mit ins Boot geholt wird, weil er die Kohle dafür hinblättern soll, dann sind solche gesetzeswidrigen Absprachen nunmal nix wert!

  • Ok Turtle das seh ich auch ein...Aber wenn ich nicht beim Amt wär, würd ich das ja trotzdem zahlen als Nebenkosten.


    Das das JC das nicht zahlt, hab ich jetzt erst erfahren, weil eine Sachbearbeiterin gepennt hat! Oder? Ich hätte ja auch weniger verlangt vom Amt, wenn ich es gewusst hätte...und meine Mutter möchte das Geld nicht zurückzahlen, da ich es ja eingewilligt habe mündlich.... Keine Ahnung am Mittwoch geh ich nochmal zum Anwalt, der ein Schreiben aufgesetzt hat und dann mal sehen....

  • Ein Vermieter DARF das aber nicht umlegen. Und das ist nunmal das Ausschlaggebende hier.


    Beispiel: Ein Vermieter darf eine Kaution nur in 3 Raten verlagen. Natürlich kann ein solventer Mieter mit seinem Vermieter vereinbaren, dass er in einer Rate zahlt. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    ABER: wenn, wie hier, ein Dritter mit ins Boot geholt wird, weil er die Kohle dafür hinblättern soll, dann sind solche gesetzeswidrigen Absprachen nunmal nix wert!



    Dann hätte der 3. auch früher eine Abrechnung verlangen sollen, wären alle zufriedengestellt! Nicht erst nach 5 Jahren , wär nicht so eine Hohe Überzahlung zustande gekommen!

  • Ich glaub wir 2 drehen uns im Kreis...wenn das so ist, werde ich es erfahren. Der Anwalt sagte mir aber was anderes. Hat was von Vertauensschutz gesagt etc. er formuliert das alles in dem Schreiben.


    Zumal das JC mir das nicht vorgeworfen hat, das ich keine Abrechnung eingereicht habe.


    Der Anwalt aber es dem JC vorwerfen wird.


    Habe schliesslich auch meine Rechte.