Hmmm Turtle warum? wenn ich das doch nicht wusste,was ich einreichen muss?Und Veränderungen bezüglich Nebenkosten gab es in den ganzen Jahren nicht.Meine Vermieterin hat einige Mietbescheinigungen ausgefüllt. Habe nie mehr oder weniger Nebenkosten gezahlt.
Natürlich unterliege ich der Mitwirkungspflicht, und reiche alle Unterlagen auf Verlangen vor. Aber auch nur wenn ich aufgefordert werde.
Und siehe obiges Urteil, das ich nicht den Job der Sachbearbeiterin kontrollieren muss.
Fakt ist das Meine Vermieterin das Geld nicht zurückzahlt, da ich dem zugestimmt habe. Und ich Unwissend war , was das JC zahlt und was nicht... Und nochmal: Wären die Abrechnungen früher verlangt worden, hätte man alles korrigieren können....