Hallo ....
Vor ein paar Wochen erhielt ich die Aufforderung , die Jahresabrechnungen der Betriebskosten rückwirkend von 2007 einzureichen.
Gestern bekomm ich ein Brief über eine Überzahlung von über 2000 euro!!
Die nicht umlagefähigen Posten würden nicht zu den Nebenkosten zählen, somit müsste ich die vom Vermieter zurückfordern!
1.Meine Mutter ist die Vermieterin und ich wohne hier schon seit 1995 und zahle meiner Mutter das gesamte Haushaltsgeld sprich umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten mit einer Pauschale von 91 euro im Monat.
2. dies haben wir damals so vereinbart im Jahr 1995.
3. Für meine Mutter sind das die Nebenkosten und wir wussten beide nicht das das offiziell nicht so gehandhabt wird.
4. 91 Euro für die Nebenkosten wurden auch jedesmal bewilligt.
5. Meine Mutter zahlt es mir nicht zurück, da wir es so abgemacht haben und das auch legitim ist Ihrerseits.
Meine Frage: Muss ich das Geld zurückzahlen , obwohl ich das immer an meine Mutter abgeführt habe?
Danke bin echt etwas verzweifelt im Moment....