Hallo zusammen,
kurz zu unserer Bedarfsg.
Ich - Azubi - 26 Jahre- Beschäftigungsverbot vom Arzt - Gehalt + Rente als Einkommen - SS in 17 Woche!
Freund - Arbeitslos - 25 Jahre - bissher alleinige BG gewesen.
Wir haben uns am 16.10.12 beim Amt gemeldet in der Leistungsabteilung zwecks zusammenlegung der BG da wir ein gemeinsames Kind erwarten, zusammen aber noch im Probejahr wohnten, das aber wegen der SS ja nun vorbei ist. Am 30.10.12 haben wir alle benötigten Unterlagen beim Amt persönlich abgegeben, die für die Aufnahme meiner Person in die BG erforderlich ist. Also alle Nachweise die gefordert waren u.sw.!
Am 5.11.12 kam dann das Geld vom Amt für meinen Freund wo direkt weniger Überwiese wurde mit der Begründung das er ja jetzt in einer BG lebt kriegt er ja weniger Hartz4, bis jetzt haben wir aber noch keinen Bescheid oder Ähnliches darüber erhalten. Weder dass er mit einer weiteren Person in der BG berechnet wurde noch einen Bescheid worin sie uns unterrichten das er wegen der zweiten Person weniger erhält, das hat uns etwas stutzig gemacht. Ist das normal?
Des weiteren haben wir heute mehrere Anträge gestellt und die Frage ist wie lange die dafür auch noch Zeit haben zur Bearbeitung? Antrag auf Mehrbedarf für SS und Erstaustattung für Baby und Schwangerschaftsbekleidung. Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget in Form von Fahrtickets, da wir am heutigen Tage auch angegeben haben das mein Freund ab Freitag wieder eine Arbeitsstelle hat und dort Tickets für benötigt, da er die von diesem Monatssatz nicht zahlen kann. Des weiteren haben wir Leistungen als Darlehen beantragt für Dezember da er sein erstes Gehalt erst im Januar erhalten wird! Wie verhält sich da jetzt die einzelnen Sachlagen? Ab wann müssen wir den Änderungsbescheid haben für die neue BG und ab wann die Bescheide zu den Anträgen?
Lieben gruß und danke schonmal.