GEZ Befreiung ab Januar 2013

  • Hallo,


    gestern kamen wir im Bekanntenkreis auf die neue Berechnung der GEZ ab Januar 2013.
    Es wird dann jede Wohnung je Monat etwa 18 Euronen bezahlen müssen. Auf Antrag können sich z.B. Hartz IV Bezieher befreien lassen. Diesen Antrag kann man ab ende November z.B. im Stadtteilbüro stellen.


    Das sind die Dinge, welche ich jetzt gefunden habe. Aber wie ist es konkret mit den Personen, die noch eine Befreiung bis z.B. April 2013 haben? Müssen sie sich auch zum 1.1. bzw. in den ersten 2 Monate des neuen Jahres um eine Befreiung kümmern :confused:

  • Hallo,
    schau mal in deinen Befreiungsbescheid, nach welcher Rechtsgrundlage Du befreit bist.


    In den Übergangsregelungen im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht:
    (7) Bestandskräftige Rundfunkgebührenbefreiungsbescheide nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 9 bis 11 des Rundfunkgebührenstaatsver*trages gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit als Rundfunkbeitragsbefreiungen nach § 4 Abs. 1.


    dms