Neuling hat Fragen zum Antrag auf Hartz4

  • Hallo User,
    Ich wohne noch zu Hause und werde am 23.12 25Jahre alt. Da meine Eltern auch ihr eigenes Leben führen wollen ist es Zeit für mich auf eigenen Beinen im Leben zu stehen sowohl finanziell und eine eigene Wohnung betrifft.


    Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung und lebe momentan vom Kindergeld (wovon ich 150 € für Krankenkasse löhnen muss) , das folgt kein Kindergeld = keine Krankenkasse, also muss was geändert werden.


    Meine Fragen sind jetzt:
    Muss ich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse meines Vaters - bei dem ich noch wohne z.Zt. - angeben, wenn ich 25 geworden bin?
    Darüber hinaus denke ich das ich mit dem 25Lebensjahr eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde und keine Wohngemeinschaft- oder?
    Was bedeutet eine Haushaltsgemeinschaft- Frage steht auch im Antrag.


    Desweiteren weiss ich nicht wann ich mich Arbeitslos melden soll da ich momentan noch Ausbildungssuchender gemeldet bin und wann und ob ich einen Termin brauche für die Antragsabgabe, damit ich nicht das Kindergeld verliere bis zum 25. 12.12


    Bitte nicht böse werden bei den vielen Fragen. Ich freue mich und bedanke mich für's lesen und beantworten.


    Gardo

  • Bzgl. der Angaben zu deinen Eltern kannst du einfach mal nach "Unterhaltsvermutung" suchen. Die wird man auch garantiert annehmen, da du mit 34 Euro wohl kaum bisher gelebt hast (184 Euro KG - 150 Euro KV/PV Beitrag).


    Finanziell steht man m. E. n. übrigens auf eigenen Beinen, wenn man selbst Geld VERDIENT. Und nicht von anderen erhält (bisher Mama und Papa, nun möchtest du es vom Staat).


    Wo liegt dein Problem, dass du mit 25 Lenzen trotz derzeitigem Überangebot an Ausbildungsstellen noch keine Ausbildung abgeschlossen hast? Wäre es da nicht langsam mal an der Zeit, seinen Popo in diese Richtung zu bewegen? Oder wenigstens in Richtung "Ich jobbe irgendwas."?

  • Weiß du Turtle, wo liegt eigentlich DEIN Problem?


    In drei von drei Threads, die ich hier gelesen habe, hast du offenbar versucht die Menschen, die sich hier einen Rat erhoffen, abzuwerten. Traurig.


    Gardo
    Ich kann deine Fragen leider nicht beantworten. Aber vielleicht suchst du besser ein anderes Ratgeberforum auf. :)

  • Wenn ein 25jähriger von der Mama und Papa Versorgung nahtlos ins ALG 2 umschwenken möchte, wird wohl die Frage danach, was er daran als "auf eigenen Beinen stehen" ansieht, erlaubt sein.


    Mein Problem könnte es sein, dass ich ALG 2 als das sehe, was es sein soll: als Notfallversorgung für Menschen, die sich wirklich selbst helfen will. Die hier geschilderte Vita (keine abgeschlossene Ausbildung, bis 25 von Mama und Papa gelebt) sieht nicht danach aus, wie wenn da jemand unverschuldet in Not geraten ist. Und sich auch schnellstmöglich wieder aus dieser Notlage selbst raushelfen möchte.


    Dein Problem könnte ggf. sein, dass auch du den im ALG 2 verankerten Grundsatz "Rechte UND PFLICHTEN" noch nicht verinnerlicht hast. Denn auch dich verwundert es ja, dass das Jobcenter auch was von dir möchte.

  • @ turtle 1972 - das ist Deine und die von der jetzigen Bundesregierung gemachte Interpretation des Reformbestrebens, nur mal soviel zu Deinen "Rechten und Pflichten" denen sich niemand unterwerfen muss, auch nicht nach der gegenwärtigen Interpretation!


    @ Gardo - selbstverständlich kannst und solltest Du ALG II beantragen, denn das Deine Eltern Dich immer noch unterstützen ist ein Glück für Dich und den Staat, der ansonsten sowieso Leistungspflichtig geworden wäre!


    Da ich Turtle schon wieder schreien höre das Dir aber die Leistungen verwährt werden können weil Du die Arbeitsaufnahme verweigerst, gebe ich mal folgendes zu Bedenken: Warum wird dann einen Eingliederungsvereinbarung abverlangt??? Erst durch die einseitige Willenserklärung in der der Gesetzgeber eine Gegenleistung für den Leistungsbezug in Form von Arbeitsaufnahme abverlangt kommen ja die Möglichkeiten der Sanktionen zum Tragen, weshalb ich auch grundsätzlich jede Eingliederungsvereinbarung vor dem Einverständnis mit dem Zusatz "absolut nicht" versehe.


    Die Leistungsbezieher sind zwar zur Unterzeichnung der EV verpflichtet aber der Begriff Vereinbarung beinhaltet das die beteiligten Parteien sehr wohl Ihre Vorstellungen einbringen können die in der Folge einen Leistungsbezug regeln und sollte jemand den Wunsch haben, eine andere Lebensphilosophie zu verwirklichen so besagt die Reform nicht, das dies den Menschen dann nachteilig angelastet werden kann und /oder ein Leistungsbezug ausgeschlossen wird! - Sollten mal alle Verantwortlichen drüber nachdenken, die meinen das Arbeitserzwingung mit dem Grundsätzlichen Reformgedanken einher geht, das ist nämlich keinesfalls so!


    Soviel ich mich entsinne war der Zweck die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe und sonstigen Sozialhilfen und in der Arbeitslosenhilfe waren auch jene Fälle vorzufinden die oft als "Arbeitsverweigerer" betitelt werden und diesen Menschen konnte in der Vergangenheit auch der Leistungsanspruch nicht verwehrt werden. Ein großer Teil Deiner Denkweise beruht daher auf einem großen Irrtum, die Reform hatte keinesfalls den Zweck, dem Wunschdenken der Verwaltung den Arbeitsunwilligen jedliche Leistungen zu verwehren als Hintergrund und das sollte mal so langsam in die Köpfe jener Bürokraten die das noch nicht begriffen haben! Es hat somit jeder Arbeitsunwillige das gute Recht in einer Eingliederungsvereinbarung auch etwas anderes zu unterzeichnen und das kann unter anderem zum Inhalt haben das er an keiner Arbeitsaufnahme interessiert ist, er ist lediglich verpflichtet die EV zu unterzeichnen und da der Text von Amtswegen vorgegeben wird kann man sich auch mit dem so festgelegten als nicht einverstanden erklären! Hoffe liebe Turtle, das leuchtet Dir ein !


    Zu Gardo, seine Eltern können jede Unterhaltspflicht ihm gegenüber schon deshalb als verwirkt erklären, da er wie hier bereits geschildert ganz offensichtlich jegliche Zielstrebigkeit in der Vergangenheit hat vermissen lassen. Dieses Thema ist also kurz und knapp vom Tisch und wenn er einen Antrag auf ALG II stellt wird man ganz sicher nicht darauf verweisen können das die Eltern unterhaltspflichtig seien, auch wenn das oft genug gemacht wird, zeigt dies eigentlich nur wie sehr der Staat und seine Einrichtungen geneigt sind das recht des Bürgers zu ignorieren oder Mittels in Deiner Person bemüht sind dieses Recht zu beugen!


    Wie gesagt, mit mir würden weder Du noch Deine Kollegen dieses Spielchen machen, die Arbeitsaufnahme ist lediglich eine in der EV getroffene Verpflichtung die dann in der Folge das Vorgehen wie Du es mir einmal mitgeteilt hast möglich macht. Wenn ich die natürlich mit Zustimmung unterzeichne darf ich mich nicht wundern wenn ich einen 1 € Job oder Sanktionen auferlegt bekomme und von da an trifft Dein und das Denken Deiner Kollegen auch zu, aber eben auch nur dann !


    Ansonsten gilt, das auch ein Arbeitsunwilliger durchaus eine Hilfeersuchende Person darstellen kann, wenn er eine andere Vereinbarung unterzeichnet oder die vordiktierten Formulierungen ablehnt. Denn wenn er sich mit einer andersartigen Lebensführung um Hilfe an die zuständigen Behörden wendet mögen diese es zur Auflage machen wollen, das eine Arbeitsaufnahme erfolgt, aber niemand kann gezwungen werden einer solchen Verbindlichkeit seine Zustimmung zu geben.

  • mensch Grunert, was schreibst du denn wieder für eine scheiße zusammen. da ist ein stinken fauler 25jähriger, der nicht einen tag in seinem leben arbeiten war. endlich ist er nun in dem alter, dass der staat die fürsorge und versorgung übernehmen muss. wegen solcher keute, tausende in diesem land, verlange ich arbeitswillige spanier, griechen und italiener per luftbrücke einzufliegen. du bist doch auch vater von zwei erwachsenen söhnen. wie hättest du reagiert, wenn die das verhalten an den tag gelgt hätten, wie dieser typ. Theo Lingen würde sagen: traurig, traurig, traurig!

  • Wenn ich diese Antworten von Turtel1972, Horst Grunert und Lacki schon Lese, geht MIR der Hut hoch.


    Leute, HIER ist ein Problem-Forum und KEIN BLOG, in dem man Ab lästern kann.


    Wer hier fragen stellt, der sucht Antworten auf sein Problem und keine Dummen Kommentare.


    Der TE fragt ob er Hartz 4 Beantragen kann oder soll, sobald er 25 Jahre ist. Und sucht bestimmt nicht Kommentare wie: Such dir ne Arbeit.


    Ich suche auch seit 6 Jahren ne Arbeit und bekomme nicht.
    Liegt es an den 40% Behinderung oder an was ?
    Habe eine ABGESCHLOSSENE AUSBILDUNG ZUM LANDWIRT und was bringt mir das ????
    NICHTS, die Wirtschaft sucht FACHARBEITER, und das sind die wenigsten.


    Wenn man Liest, zu welchen Zeiten IHR hier schreibt, frage ich mich auch, HABT IHR DEN NICHTS ANDERES ZU TUN ??
    Habt ihr KEINE ARBEIT ??


    Dann sucht Euch eine, dann habt Ihr kaum noch zeit anderen Menschen, die Probleme haben zu Beleidigen.


    Ich werde mich für IMMER aus diesem Forum verabschieden, es gibt auch andere Seiten um Brauchbare Antworten zu bekommen.


    Gruß und Spaß beim Lästern.

  • Um mal auf die Eingangsfrage einzugehen.Mit 25 bildest du eine eigene BG und kannst Leistungen beantragen und auch ausziehen.Was deine Eltern verdienen mußt du nirgendwo angeben.Die Wohnung solltest du dir genehmigen lassen und kannst dann auch Erstausstattungsgeld bekommen.Wenn du allerdings Leistungen beziehen möchtest müßtest du dich dann bewerben und auch an Maßnahmen teilnehmen die du vom JC bekommst.Nur die Tatsache das du etwas suchst und dich in Wahrheit auf deinem Allerwertesten ausruhst reicht dann nicht mehr aus sonst bist du das Geld ganz schnell wieder los.

  • Zitat

    Was deine Eltern verdienen mußt du nirgendwo angeben


    Das ist nicht ganz richtig. Entgegen Boxbeutels Ansicht bin ich nämlich in meinem Beitrag sehr wohl auf die Frage des TE eingegangen. Deshalb steht dort:


    Zitat

    Bzgl. der Angaben zu deinen Eltern kannst du einfach mal nach "Unterhaltsvermutung" suchen. Die wird man auch garantiert annehmen, da du mit 34 Euro wohl kaum bisher gelebt hast (184 Euro KG - 150 Euro KV/PV Beitrag).

  • Es ist zwar richtig, das hier nach der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs 5 vorgegangen werden KANN, diese kann aber von den Eltern durch ein Schreiben verhindert werden. Selbst WENN bis zum heutigen Tag Unterstützung gewährt wurde, kann für die Zukunft die Unterstützung verweigert werden. Für einen 25jährigen besteht nur in den seltendten Fällen noch eine Unterhaltspflicht. Das die Eltern ihn bisher unterstützt haben, ist eine freiwillige Leistung, die NICHT für die Zukunft eingeklagt werden kann.
    Also sofort Antrag auf ALGII stellen, wenn die Eltern einen nicht mehr unterstützen, Schreiben ausfüllen lassen. Wenn der 25jährige ausziehen will, kann er das!! Das Amt kann die Eltern nicht zwingen, ihn weiter bei sich wohnen zu lassen!!


    Gruß
    Ernie

  • Es geht auch um keine Unterhaltspflicht, sondern um eine Unterhaltsvermutung. Gäbe es eine Pflicht, hätte der Gesetzesgeber im SGB II die Vermutung nicht verankern müssen. Und in vorliegendem Fall kann sie nicht so ganz einfach nur mit einem Schreiben widerlegt werden, denn hier haben wir jemanden vor uns, der noch keine Ausbildung hat und der auch bisher von den Eltern lebte. Und keinen gestandenen 40jährigen Mann, der nach 18jähriger Erwerbstätigkeit und einem Jahr im ALG 1 ins ALG 2 fällt. Ggf. forstest du mal die Rechtsprechung durch.