Hallo, ich brauche mal Hilfe in einem komplizierten Fall:
Eine Lebensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) , vollzeit arbeitende Frau, minderjähriger Sohn in der Schule und zwischendurch in teilzeit (Geringverdiener unter 165 €) arbeitender Mann mit unregelmäßigem Einkommen. Der Mann hat Sozialleistungen über die Arge bezogen (Kosten für Unterkunft und Heizung). Zeitraum 01.07.2009 - 31.01.2010.
Mittlerweile ist die Lebenspartnerschaft und damit auch die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst - Trennung.
Nur Frau und Ex-Mann haben noch einen gemeinsamen Kredit aus einer versuchten Selbständigkeit.
Nun schickt die Arge 3 Schreiben, an Ex-Mann, Frau und Sohn.
Jede der genannten Personen soll zuviel gezahlte Leistungen (resultierend aus dem Erwerbseinkommen des Mannes) zurückzahlen.
D.h., der Sohn (der Frau zugehörig und nicht mit dem Mann verwandt) soll auch Leistungen zurückzahlen, obwohl er in dieser Zeit minderjährig war und mit den Leistungen des Amtes direkt nichts zu tun hatte.
Die Frau soll Leistungen., die der Mann erhalten hat zurückzahlen.
Der Mann soll Leistungen zurückzahlen.
Nun zu den Fragen:
Ist,
a) die Arge berechtigt von dem Sohn, der mittlerweile eine Ausbildung absolviert, Rückerstattung zu fordern?
b) von der Frau Rückerstattung zu fordern, obwohl sich die Leistungen auf den Mann bezogen, der zudem noch unter dem erlaubten Satz Geld verdient hat?
c) überhaupt nachträglich von diesem Zeitraum (2009 Leistungen / 2012 Rückforderung) Rückerstattung zu fordern?
Und wäre nicht der Mann in dem Fall diejenige Person, an die sich die Arge wenden müßte, da er in diesem Fall Leistungsbezieher war? Der Frau und dem Sohn würde es das finanzielle AUS bedeuten, würden sie die geforderten Summen bezahlen.
Danke für eure Hilfe!