Ich bekomme z. Zt. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Habe das Problem, dass ich kürzlich auf eine günstigere Cola Light von Freeway umgestiegen bin. Da Cola Light eiskalt genossen wird, stellte ich diese in meine Eisfach (0 °C). Leider ist mir die Flasche explodiert, da ich sie über Nacht wieder vergessen habe aus dem Fach zu nehmen. Dabei gab es eine riesige Druckwelle und die Abdeckung zum Eisfach wurde dabei defekt. Das Innenleben des Eisfach ist intakt geblieben, da ich das Eisfach nur einmal im Jahr abtaue. Zuviel Eis. D. h., dass ist eigentlich auch nicht in Ordnung. Das Eisfach bildet regelmäßig zu viel Eis und dass auch viel zu schnell.
Daher meine Frage, kann ich in diesem Fall erfolgreich einen Antrag auf einen neuen Kühlschrank beim Träger der Grundsicherung stellen oder ist das ein Fall für die Produkthaftung des Herstellers? Bei der Flasche handelt es sich um eine Einwegflasche aus Plastik mit dem Hinweis, dass die Flasche kühl und lichtgeschützt zu lagern sei. Flaschen von Coca-Cola oder Pepsi z. B. haben das bei mir immer ausgehalten, auch wenn die Flaschen total gefroren waren.
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