Trennungsunterhalt

  • Hallo alle zusammen!


    Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Das soll so ablaufen, dass wir uns Anfang nächsten Jahres 2 getrennte Wohnungen suchen. Im Moment bin ich Alleinverdiener, ca. 2100 € netto. Wir haben 2 Kinder, dann 11 und 4 Jahre, die bei mir bleiben sollen.
    Jetzt meine Frage: Wie wird das Geld „aufgeteilt“?


    Bekommt er als Trennungsgeld 3/7 von meinem Nettogehalt sowie dem Kindergeld?
    Und müsste er davon dann theoretisch noch Unterhalt für die Beiden bezahlen (bis auf 950 € Selbstbehalt für ihn)?


    So ungefähr würde ich das schon mal gerne wissen, damit ich weiß, was ich für die Mieten einrechnen kann.


    Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe und wünsche noch einen schönen Tag. :)


    LG

  • Hallo Didi,


    dann solltest Du zum 01.01.2013 Deine Steuerklasse wechseln. Solange ihr noch verheiratet seid, wäre da wohl die StKl 4 angebracht. Damit minderst Du zwar Dein Netto-EK, es mindert aber auch die Chance für Trennungsuterhalt für den Ex-Mann.


    Mit StKl1 wirst Du vorsaussichtlich ein Netto-EK von ca. 1.800€ haben. Da Dein Ex-mann keinen Kindesunterhalt leistet, wären die Unterhaltsbeträge der Kinder davon abzuziehen. Auch berufsbedingte Aufwenungen und sekundäre Altersvorsorge wäre in Abzug zu bringen. Dann verbleiben vielleicht noch ca. 1.650€ unterhaltsrelevantes Einkommen.
    Dann ergibt sich folgende Rechnung. 1.650 - 272 (Unterhalt für Kind 11) - 225 (Unterhalt für Kind 4) = 1.153€


    Da Dein SB ggü. dem Ex 1.050€ beträgt, wären maximal 103€ für den Trennungsunterhalt verfügbar.


    Das ist aber nur eine überschlägige Rechnung. In Unwissenheit der genauen Zahlen, kann ich keine genauere Aussage treffen.


    Wenn Du es genauer wissen möchtest, wäre es erforderlich Zahlen zu kennen.


    LG chico

  • Guten Morgen chico,


    erst mal vielen Dank für Deine Mühe. :)


    Leider kann ich das noch nicht so ganz nachvollziehen…
    Mein Netto-Gehalt in LStKl. 3 ist 2136 €
    Mein Netto-Gehalt in LStKl. 1 wäre ca. 1900 € (ohne Abzug von Kirchensteuer 1933 €)
    Da käme dann aber noch das Kindergeld hinzu, also für beide dann 368 €?
    Berufsbedingte Aufwendungen und sekundäre Altersvorsorge kann ich doch in Höhe von je 5 % in Abzug bringen? Das wären dann ca. 2040 €
    So, und dann der Kindesunterhalt. Laut der Tabelle 333 € und 383 €. Davon geht das hälftige Kindergeld ab (je 92 €). Das wären 241 € und 291 €. Da bin ich dann bei 1508 €.
    Bei einem SB von 1050 € würde ich dann also ca. 450 € Unterhalt an meinen zukünftigen EX bezahlen?


    LG, Didi

  • Hallo Didi,


    Zitat

    Berufsbedingte Aufwendungen und sekundäre Altersvorsorge kann ich doch in Höhe von je 5 % in Abzug bringen? Das wären dann ca. 2040 €


    Den Satz verstehe ich nicht?


    Gehen wir mal von einem netto-EK von 1.933€ aus. Davon kannst Du 5% für berufsbedingte Auswendungen in Abzug bringen, oder die nachgewiesenen Kosten, wenn höher. Wie weit ist Dein Weg zur Arbeit? Welches OLG ist zuständig? Wenn Du sekundäre Altersvorsorge betreibst, kannst Du diese mit bis zu 4% vom Brutto-EK abziehen.


    Dann ziehst Du noch den Unterhalt für die Kinder ab. Diesen aber, m.M.n., nur in Höhe des Mindestunterhalts. Dann verbleibt ein unterhaltsrelevantes netto-EK von 1.221€. Für den Trennungsunterhalt würden dann 171€ verbleiben.


    Das aber nur für das Trennungsjahr. Für den Zeitraum nach der Scheidung musste der zukünftige ex seinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt schon geaustens begründen.


    LG nero

  • Hallo nero,
    danke für Deine Antwort. :)
    Leider war meine Berechnung wohl etwas konfus, dank Deiner Erklärung blicke ich jetzt besser durch. ;)
    Altersvorsorge sind aktuell 60 € bei mir.
    Arbeitsweg z.Z. etwa 3 km, nach Umzug max. 6 km.
    OLG Bezirk Hamm – ist das auch wichtig?
    Auf alle Fälle kann ich mit deiner Berechnung schon mal was anfangen…
    LG, Diana