Umschulung der RV und Dazuverdienst!!!

  • Hallo an alle,
    ich hab da ne etwas knifflige Frage......


    Ich mach aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung. Teil dieser Umschulung ist ein Praktikum von ca. 10 Monaten in einem externen Betrieb.
    Mein Träger ist die RV und ich erhalte somit Übergangsgeld.


    Mein Praktikums-Chef würde mir gern eine kleine Vergütung bezahlen.
    Als ich jedoch mit meiner RV-Bearbeiterin telefoniert habe, hat sie mir gesagt, dass alles was ich im Praktikum dazuverdiene, automatisch von meinem Übergangsgeld abgezogen werden würde....


    Stimmt das? Darf ich nix annehmen ohne es gleich wieder zu verlieren?
    :(
    Vielen Dank im Voraus!!!

  • ....
    ich hab da ne etwas knifflige Frage......
    Ich mach aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung. Teil dieser Umschulung ist ein Praktikum von ca. 10 Monaten in einem externen Betrieb.
    Mein Träger ist die RV und ich erhalte somit Übergangsgeld.


    Mein Praktikums-Chef würde mir gern eine kleine Vergütung bezahlen.
    .....


    Hallo,
    weist Du wonach dein Übergangsgeld festgelegt wurde
    z.B. nach dem letzten Arbeitslohn
    z.B. nach dem letzten Krankengeld
    z.B. fiktiv, es wurde ein fiktiver Monatslohn zugrunde gelegt


    In dem Praktikumsbetrieb hattest Du bisher noch nie gearbeitet?


    Ansonsten ist die grundsätzliche Aussage nicht verkehrt.
    Siehe auch § 52 SGB IX
    (1) Auf das Übergangsgeld der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 werden angerechnet
    1. Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung oder einer während des Anspruchs auf Übergangsgeld ausgeübten Tätigkeit, das bei Beschäftigten um die gesetzlichen Abzüge und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und bei sonstigen Leistungsempfängern um 20 vom Hundert zu vermindern ist,
    2. Leistungen des Arbeitgebers zum Übergangsgeld, soweit sie zusammen mit dem Übergangsgeld das vor Beginn der Leistung erzielte, um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt übersteigen,


    dms

  • Hallo,
    erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!


    Also soweit ich weiß, wurde mein letztes Krankengeld als Grundlage genommen, aber ganz sicher bin ich da nicht, als Laie sind die Berechnungen nur schwer nachzuvollziehen.... ich war fast ein Jahr lang krankgeschrieben, bevor ich die Umschulung angefangen habe. Nahtloser Übergang vom letzten Job den ich nicht mehr ausüben konnte zu Umschulung.
    Wenn ich dich richtig verstehe, darf ich also nix behalten, richtig?


    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Hallo,
    erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!


    Also soweit ich weiß, wurde mein letztes Krankengeld als Grundlage genommen, aber ganz sicher bin ich da nicht, als Laie sind die Berechnungen nur schwer nachzuvollziehen.... ich war fast ein Jahr lang krankgeschrieben, bevor ich die Umschulung angefangen habe. Nahtloser Übergang vom letzten Job den ich nicht mehr ausüben konnte zu Umschulung.
    Wenn ich dich richtig verstehe, darf ich also nix behalten, richtig?


    Vielen Dank und liebe Grüße


    Hallo,
    ich denke mir, dass bei dir folgendes zutrifft:
    Siehe auch § 52 SGB IX
    (1) Auf das Übergangsgeld der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 werden angerechnet
    1. .....
    2. Leistungen des Arbeitgebers zum Übergangsgeld, soweit sie zusammen mit dem Übergangsgeld das vor Beginn der Leistung erzielte, um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt übersteigen,


    Wie ist diese Vergleichsberechnung zu verstehen?


    Dein Übg wird nach dem Einkommen, welches dem Krankengeld zugrunde lag, bemessen.


    Nehmen wir an, Du hast damals 1200 Netto verdient; dies ergäbe tägl. 40,00 euro


    Dein aktuelles Übg beträgt 30,00 täglich
    Der Praktikumsbonus soll in monatlicher Höhe von 600 Euro erfolgen; sind täglich 20 Euro (alles Netto)


    Nun rechnen wir, verdient hattest Du damals 40 €, nun erhälst Du (30 Übg + 20 Bonus) 50 €
    Somit sind 10 € mehr, als damals als Verdienst
    Dadurch sinkt nun dein Übg um die 10 Euro Differenz und beträgt dann nur noch 20 Euro.


    Nach der Anrechnung sieht es wie folgt aus
    600 Bonus
    600 Übg


    vorher
    900 Übg


    Ist der Bonus kleiner wird es für Dich besser
    Bonus 150 Netto; sind 5 euro täglich
    Rechnung
    Übg 30 € + Bonus 5 €=35 €
    35 € sind kleiner als dein Verdienst von damals (40 €)
    also keine Anrechnung


    Somit
    900 Übg
    150 Bonus


    dms