Kaution

  • Hallo Leute,
    ich beziehe ALG II als selbständiger "Aufstocker" und wohne in einer WG (Hauptmieter). Ich habe den Mietvertrag gerade auf meine Mitbewohnerin umschreiben lassen, weil ich etwas billigeres suchen will und bin jetzt auf der Suche nach einer kleinen Wohnung (ich bin jetzt der Untermieter). Das Jobcenter weiss das mit der Wohnung, alles ist ok und abgeklärt.
    Jetzt soll ich hinterlegten 900,- € Kaution für die Wohnung wieder bekommen und hab Angst, dass mir das Einnahme angerechnet wird (und die nächste Kaution kommt bestimmt!) und vom Hartz IV-Satz abgezogen wird.
    Kann mir jemand sagen, wie das aussieht?
    Vielen Dank und einen guten Start in die Woche!
    Grüße

  • Wenn du die Kaution selbst gezahlt hast, gehört sie dir. Sie ist kein Einkommen, sondern Vermögen. Genau so, als wenn du von deinem Sparbuch was abhebst.

  • Danke GG52!
    Wenn es zu erwarten ist, dass ich die Kaution zum 01.12.12 auf mein Konto bekomme, soll ich das Jobcenter in einem kleinen Brief vorab darüber informieren? Ich hatte es beim Erstantrag nicht als Vermögen angegeben.
    Merci und Grüße