Vater Inkognito

  • Hallo,


    ich mach das ganze mal kurz, ich glaube ich habe eine Frau geschwängert, (nicht absichtlich sie hat gesagt sie nimmt die Pille was sie jedoch nicht tut) die besagte frau hat aber nur meine Handynummer und nicht meinen Namen oder andere Daten.
    Ich möchte mich vor dem Unterhalt drücken, weil sie mich bewusst angelogen hat. Ist das möglich oder kann sie meine Daten durch die Handynummer herausbekommen?


    bitte keine Moralpredigten, meiner Meinung nach ist es klar, dass sie keinen Unterhalt verdient.

  • Die Sache hat sich jetzt eh erledigt. Zu meinen Gunsten (es hat sich heraus gestellt das sie anders verhütet als mit der Pille) ..... aber verstehe nicht wieso mein Vorhaben so unverständlich war.


    turtle die bewusste Entziehung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat, über die kann aber noch nicht bei der Frage wer überhaupt der Vater ist gesprochen werden, ich hatte ja noch keine Ahnung ob ich Vater bin oder nicht, wir haben keinen Kontakt.

  • Mein Guter, dann macht man eben einen Vaterschaftstest. Aber darum ging es in deiner Fragestellung ganz eindeutig nicht. Es ging ja wohl vielmehr darum:


    Zitat

    Ich möchte mich vor dem Unterhalt drücken


    Also quatsch jetzt nicht noch so einen blöden Scheiß, dass es dir nicht darum ging. Du hast es doch hier nicht mit unterbelichteten Idioten zu tun.

  • hmm habe eigentlich gehofft hier wirklich fachliche hilfe zu bekommen ... werde mich wohl mal bei nem anwalt informieren.


    turtle : lass es bitte hier ich glaube du verstehst meinen vorherigen post nicht wenn du meinst das ich mich damit rausreden will ... ließ ihn dir am besten nochmal in ruhe durch und hol zur not einen elternteil dazu wenn du es nicht schaffst.
    Und wie soll es zu einem Vaterschaftstest kommen wenn sie meinen namen nicht kennt.


    es ging nämlich in dem vorherigen post um den springenden punkt.



    Kitty klar wäre es in diesem fall sehr tragisch für das kind, aber es ist nicht richtig das eine andere person über mein leben entscheidet ohne mich nach einer meinung zu fragen und in diesem fall gehören zum verhüten keine zwei. es war nur für eine nacht und sie hat mir klar und deutlich gesagt, dass sie verhütet. du bist also der meinung das jeder man immer ein kondom tragen sollte weil wir als männer ja davon ausgehen müssen das frauen lügen?

  • Wozu musst du dich noch anwaltlich informieren, wenn sie lt. deinem zweiten Beitrag gar nicht schwanger ist?! Sag mal, verdingst du dich hier als Forentroll? Was bekommst du denn die Stunde dafür?


    Ansonsten: ich habe deinen Beitrag sehr wohl verstanden, du offensichtlich meinen nicht, obwohl dort die eindeutige Antwort auf "Wie soll sie meinen Namen in Erfahrung bringen?" steht. Lesen will gelernt sein. Evtl. solltest du dich an deine Eltern wenden. Obwohl die von Verhütung wohl auch keine Ahnung hatten, haben sie hoffentlich lesen gelernt.


    Ach ja: deine Meinung hättest du sagen können, indem du beim Schnackseln ein Verhüterli übergestreift hättest. Wobei: was interessiert es dich denn noch, wenn doch:


    Zitat

    Die Sache hat sich jetzt eh erledigt. Zu meinen Gunsten (es hat sich heraus gestellt das sie anders verhütet als mit der Pille)


    Entweder bist du ein Lügenbold oder ein kleines Trollchen.

  • Die Sache hat sich jetzt eh erledigt. Zu meinen Gunsten (es hat sich heraus gestellt das sie anders verhütet als mit der Pille) ..... aber verstehe nicht wieso mein Vorhaben so unverständlich war.


    turtle die bewusste Entziehung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat, über die kann aber noch nicht bei der Frage wer überhaupt der Vater ist gesprochen werden, ich hatte ja noch keine Ahnung ob ich Vater bin oder nicht, wir haben keinen Kontakt.


    den solltest du dir nochmal durchlesen ... jetzt muss ich dir auch noch beim zählen helfen. es ist ja eher die frage ob sie herausfinden könnten ob ich der vater bin, da sie es nicht wissen gibt es meiner meinung nach nicht genügend anlass meine daten wirklich raus zu geben. ich hoffe die eigentliche frage ist jetzt klar. das sie meine daten im falle einer bewussten entziehung der unterhaltspflicht heraus geben dürfen ist mir auch klar.


    und es ist doch egal ob es jetzt wirklich passiert ist oder ich glück hatte oder das ganze nur ein fiktiver fall ist, mich interessiert das ganze und ich dachte es ist möglich das zu klären und weiß gott ich wäre nicht der erste man den eine frau so ausnutzt.

  • Du widersprichst dir doch wohl ständig. "Es hat sich eh erledigt" und dann kommt "ich will aber nur mal so wissen." plötzlich hinterher. Also doch Troll.


    Wenn sie glaubhaft vorträgt, dass der Handybesitzer der Kindesvater ist, wird man das ermitteln. Ob dir das jetzt passt oder nicht. Zuerst glaubt man immer der Kindesmutter. Du kannst ja das auch sicher gerne in einem Jugendamtsforum nachfragen. Die Kollegen werden dir das gern bestätigen.

  • Ob die Frau jetzt dir sagt das sie die Pille nimmt spielt gar keine Rolle.Du solltest doch wissen das auch die Pille nicht hundertprozentig verhütet.Also bist du auch in der Verantwortung eine nicht gewollte Schwangerschaft zu verhindern.Ob die Dame nun nur deine Handynummer hat durch die du auch zu identifizieren wärst sei mal dahingestellt.Woher willst du denn wissen das die Frau nicht auch Bekannte hat die wiederum dich kennen.Außerdem ist doch auch gar nicht gesagt das die Frau sofern sie überhaupt schwanger von dir sein sollte das Kind auch behalten möchte.In Zukunft solltest du vielleicht mal dein Verhalten überdenken bevor du die Hosen fallen läßt.

  • in wie fern widerspricht sich denn "Es hat sich eh erledigt" und "ich will aber nur mal so wissen" (was ich nicht so geschrieben habe)? ich will es nur mal so wissen weil es sich erledigt hat (widerspricht sich kein bisschen, eher im gegenteil) ... ist mir aber auch egal dann bin ich halt am trollen macht auch kein unterschied.


    danke für die antwort wir kommen der sache langsam näher, aber normalerweise kann nur die polizei die einsicht in meine daten verlangen und das auch nur bei einer straftat.



    Kitty das ist ungefähr der selbe quatsch den du davor geschrieben hast und das sie bekannte hat die mich kennen ist unwahrscheinlich, da wir ziemlich weit voneinander entfernt wohnen. die pille ist übrigens das sicherste verhütungsmittel deswegen spielt das sehr wohl eine rolle.


  • aber normalerweise kann nur die polizei die einsicht in meine daten verlangen und das auch nur bei einer straftat.


    Es ist eine Straftat: § 170 StGB
    "Verletzung der Unterhaltspflicht.(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

  • Es ist eine Straftat: § 170 StGB
    "Verletzung der Unterhaltspflicht.(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    aber dieses gesetz verletze ich doch nicht ist das für euch so schwer zu verstehen? ich kann mich ja nicht der unterhaltspflicht entziehen wenn ich ihr noch nicht unterstehe und ich unterstehe ihr nicht weil noch nicht nachgewiesen ist das ich der vater bin.
    Und es kann nicht nachgewiesen werden, dass ich der vater bin weil ich ja noch keine straftat begangen habe! die würde ich erst begehen wenn nachgewiesen wurde das ich der vater bin.


    versteht ihr jetzt wie ich das meine? es kommt auf die reihenfolge an. sie kann ja wenn sie nur meinen namen erfahren will nicht davon ausgehen dass ich mich der unterhaltspflicht entziehen würde.

  • So ein Blödsinn! Ich schrieb bereits: erstmal wird den Angaben der Mutter geglaubt und wenn die sagt: "Der Besitzer der Handynummer ist der Vater.", dann ist das völlig ausreichend für weitergehende Ermittlungen. Wende dich doch mal ans Jugendamt, wenn du das nicht glauben willst. Ansonsten ist es müßig, dir alles x-mal zu erklären. Wenn du glaubst, dass es so einfach wäre, sich seinen Pflichten zu entziehen, dann ist das ziemlich naiv. Das scheinst du aber auch zu sein, wenn man liest, dass du mit wildfremden Menschen ungeschützt Geschlechtsverkehr hast. Viel Spaß damit im weiteren Leben. Hol dir ruhig mal was weg. Ob nun ein Kind oder einen Tripper oder Schlimmeres. Es sei dir gegönnt.

  • Also liebe Leute, ganz Unrecht hat "lacki" mit der Annahme vom Vollmond wohl doch nicht, wie kann man nur so asozial auf eine vielleicht etwas naiv dümmliche Fragestellung reagieren!? Euch hat wohl das Reizklima angesteckt, unglaublich so auf die Kacke zu hauen nur weil ein vielleicht etwas unterbelichteter Karlos hier mal einen Hilferuf der ganz besonderen Art abgelassen hat. Mich jedenfalls hat das amüsiert, wieviele Frauen verhüten denn nicht oder kommen hinterher damit das sie nicht mal genau wissen wer der eigentliche Erzeuger sein könnte? Dreht ihr da auch gleich so am Rad ?
    Ich finde die ganzen überzogenen Reaktionen angefangen bei Turtle über lacki bis hin zu kitty einfach nur lustig, selten so geschmunzelt - da waren die 3 Muskeltiere (!!! man achte auf das "l" !!!) in Sachen Moralapostel mal wieder voll in Ihrem Element.


    Zu Karlos, na ja, irgendwas scheint Mutter Natur Dir ja mitgegeben zu haben das das Mädel/ die Frau grade Dich für so eine Aktion ausgesucht hat, Du stellst Dir erst hinterher die Frage über die Folgen einer möglichen Nichtverhütung, und wie Du aus der Nummer dann wieder raus kommst - nächstes mal gehst Du in den Puff, wenn Du da sagst das Du nicht zahlen willst für die Nummer, bewahrt Dich wenigstens der Zuhälter vor den finanziellen Folgen, der schmeisst Dich nämlich kurzer Hand raus bevor Du zum Schuß kommst!


    Im Übrigen, liebe Turtle bezweifel ich doch sehr das im Unterhaltsrecht ein Straftatbestand entsteht der ausreicht das mittels der Rückverfolgung der Handynummer tatsächlich ein möglicher Vater ermittelt werden könnte, ich glaube dazu müsste sowas wie eine Vergewaltigung vorliegen und davon war hier ja nicht die Rede. aber Du bist ja die Rechtsanwältin und kennst Dich mit den Amtshilfeersuchen sicherlich besser aus. So hat sich der Schäuble das aber sicher nicht gedacht, aber schon geil was für ne Keule Du in einem solchen Fall gleich raus holst. :D :D :D

  • Im Übrigen, liebe Turtle bezweifel ich doch sehr das im Unterhaltsrecht ein Straftatbestand entsteht der ausreicht das mittels der Rückverfolgung der Handynummer tatsächlich ein möglicher Vater ermittelt werden könnte, ich glaube dazu müsste sowas wie eine Vergewaltigung vorliegen und davon war hier ja nicht die Rede.


    meine meinung ....


    turtle : naja was soll man dazu sagen, erbärmlich wie sehr man sich über eine frage im internet aufregen kann.
    mich würde es aber mal interessieren ob du wirklich anwältin bist?

  • Ach Karlos, ich finde es erbärmlich, wie schuftig man sich im Fall der Fälle verhält, weil man den Euro für den eigenen Schutz sparen wollte. Im Übrigen mag Hr. Grunert seine Meinung haben, deine Wenigkeit auch gern, Fakt ist allerdings, dass diese Meinung nunmal falsch ist. Aber viel Spaß beim weiteren Ausprobieren, irgendwann klappts schon. Wie ich bereits schrieb: entweder mit dem Tripper oder mit dem Kind. Einfach feste weiterprobieren, du schaffst das schon!

  • Zieh dir doch das hier rein: http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/vatersuche-via-handy-nr-telefonanbieter-muss-mutmasslichen-vater_220_79428.html


    Sobald das Kind da ist, kann die Mutter für das Kind vom Provider die Herausgabe der Daten des mutmaßlichen Erzeugers verlangen. Gemeinhin dauert eine Schwangerschaft 9 Monate, dann gehts ans Klagen. Allein nur aufgrund der Handynummer. Nochmal: viel Spaß weiterhin. Leg dir ein Wegwerfhandy zu, das du nach jeden ONS entsorgst.