Liebe Experten,
muss in vorliegendem Fall noch Unterhalt an die Person gezahlt werden von den Eltern?
Die Person (Alter: 23) habe Realschulabschluss und abgeschlossene schulische Ausbildung. Nach drei Jahren Erziehungszeit nun zweijähriger Besuch einer Fachoberschule, um das Fachabitur zu erlangen. Elternabhängiges BAföG und Kindergeld seien bereits gewährt worden.
Wenn ja, wie hoch müsste der Unterhalt sein (Düsseldorfer Tabelle oder Differenz zum Gesamtbedarf lt. BAföG-Bescheid)? Müsste der Unterhalt verpflichtend eine solche bestimmte Höhe aufweisen?
Hintergrund: Die genannte Person lebe zusammen mit Kind und Partner. Partner erhalte als Student noch BAföG und Kindergeld. Für das Kind bestehe evtl. Anspruch auf Wohngeld/Kinderzuschlag und Verminderung der Kindergartengebühren -> diese Leistungen wären allerdings abhängig von der Höhe des Unterhalts an die Person, hier ist der Knackpunkt.