Alg 1 & alg 2

  • Ich habe da mal eine Frage. Mein Mann hat Anrecht auf ALG 1..da dieses zum Leben nicht reicht, bekommen wir noch aufstockend ALG 2 dazu.


    Nun haben wir unsere Becheide bekommen und beide Stellen..sowie Jobcenter und Arbeitsamt rechnen uns den neuen 400 € Job meines Mannes an.


    Ist das gesetzlich erlaubt ?


    Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen.

  • wieso hat Dein Mann denn Anspruch auf ALG I wenn er einen 400€ Job hat ! Arbeit ist Arbeit ob nun 400€-Job oder Vollzeit. Damit wäre er dann aber nicht arbeitslos und damit stellt sich doch eigentlich kein Anspruch mehr auf ALG I - einzig wenn das Einkommen nicht ausreicht ist zu diesem Einkommen doch ein Aufstocken nach ALG II vorgesehen, wie kann dann ein Bescheid für ALG I erfolgen wenn er einen Job ausübt!

  • Hallo Horst, Mein Mann hatte vorher eine Vollzeitarbeit und hat 4 Jahre am Stück gearbeitet, deswegen hat er Anspruch auf ALG 1. Da er aber im Vollzeitjob nicht all zuviel verdient hat und das Arbeitslosengeld jetzt nicht reicht, bekommen wir ALG 2 aufstockend dazu.
    Nun hat er einen 400 € Job gefunden und beide Stellen, rechnen den 400 € Job nun an.

  • Ja, das ist richtig, ABER
    die Rechnung geht folgendermaßen, ich stelle mal ein Beispiel zum besseren Verständnis
    Das ALGI beträgt 600€, ein 400€-Job (Lohn volle 400€) wird aufgenommen.
    Jetzt kommen erstmal die Bestimmungen des ALGI
    165€ dürfen verdient werden, was darüber ist, wird angerechnet, in diesem Falle 235€.
    Dadurch wird das ALGI von 600€ auf 365€ gekürzt.
    Jetzt kommt die Berechnung ALGII
    Im Bescheid ist bisher ein ALGI von 600€ als Einkommen berücksichtigt worden. Da dieses ALGI jetzt durch den Job auf 365€ gekürzt wurde, darf natürlich auch bei der Berechnung des ALGII nur noch von 365€ ALGI als Einkommen ausgegangen werden.
    Dann kommt die Abrechnung des Lohnes:
    160€ laut § 11 SGBII ist Anrechnungsfrei, 240€ werden als Einkommem angerechnet.
    Also steht auf der Einkommensseite im ALGII-Bescheid:
    Einkommen 365€ ALGI und 240€ Einkommen aus dem 400€-Job.


    So mußte jetzt die neue Berechnung erfolgen und Du kannst das in Deine Echten Zahlung nach obiger Vorgehensweise einfügen.


    Gruß
    Ernie

  • wieso hat Dein Mann denn Anspruch auf ALG I wenn er einen 400€ Job hat ! Arbeit ist Arbeit ob nun 400€-Job oder Vollzeit. Damit wäre er dann aber nicht arbeitslos und damit stellt sich doch eigentlich kein Anspruch mehr auf ALG I - einzig wenn das Einkommen nicht ausreicht ist zu diesem Einkommen doch ein Aufstocken nach ALG II vorgesehen, wie kann dann ein Bescheid für ALG I erfolgen wenn er einen Job ausübt!


    Hallo HG,
    als Nebeneinkommen wird es u.a. dann betrachtet, wenn es unter 15 Std. wöchentlich liegt.


    dms