Hallo,
Leider sind wir nun darauf angewiesen, ALG2 zwischenzeitlich zu beziehen und hoffen auf einige Infos diesbezüglich, da mir kürzlich von Amtsseite sehr wenig Hilfsbereitschaft auf meine Fragen entgegengebracht wurde.
Kurz die Rahmenbedingungen:
Teile der BG:
Ich - arbeitsloser Architekt aus Berlin.
meine Frau - Polin, seit 2010 in Berlin, mit der Erziehung unserer Tochter beschäftigt.
unsere Tochter - 22 Monate alt, von ihrer Mutter betreut.
So... jetzt habe ich im Netz was gelesen zum Thema "Unzumutbarkeit von Arbeit" (zB hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf)
Dazu folgende Fragen:
1. Kann meine Frau sich nun darauf berufen?? Und wenn ja, in welcher Form macht man das?
2. Wir haben eine Aufforderung zur Abgabe des Arbeitspakets bekommen. Wird das überhaupt benötigt, wenn oben zutrifft? es vergehen dann ja noch mindestens 14 Monate, bevor unsere Tochter 3 Jahre alt ist und dann die Unzumutbarkeit wegfiele...
3. Auch eine Einladung zum Termin zur Arbeitsvermittlung steht an. Mit Aufforderung Nachweise der bisherigen Bemühungen Arbeit zu finden beizufügen. Diese gibt es natürlich nicht, da sie ja seit sie in Deutschland ist, unsere Tochter betreut hat.
4. Das nur als Nebenfrage: Gibt es prinzipiell die Möglichkeit meiner Frau einen Sprachkurs bezuschussen zu lassen, da sie ohne Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt quasi unvermittelbar wäre?
Für Antworten, oder Anregungen zu einer oder allen Fragen wären wir sehr dankbar.