wohnen auf Probe oder was ganz anderes?

  • Hi Leute. Hab ein Riesenproblem und mehrere Fragen


    Ich bin seit April mit meinem Freund zusammen. Bin auch jetzt im August mit ihm zusammengezogen. Das Amt hat dann im August einen ganz normalen Antrag auf Weiterzahkung der Leistungen ausgestellt, den ich ausfüllen sollte. Ich hatte denen im Juli aber schon gesagt das ich zu meinem freund ziehe. Wir haben das mit dem Einkommen meines Freundes ausgefüllt und ich habe Ende August kein Geld bekommen. Der Bescheid, das ich nichts kriege, kam auch erst ohne weiterhelfende Begründung Mitte September an. Auf meine Frage hin, warum ich kein Geld kriege hieß es ich brauch ein neues Formular und das haben wir auch ausgefüllt und eingereicht. und da er ein einkommen von ca 1.200 netto (schwankend) hat, wurden die Leistungen gestrichen. ich kriege gar nichts mehr. Jetzt zieht er mich seit August komplett über sein Konto mit und es wird jeden Monat immer knapper. Wir haben zwar schon Maßnahmen zum Reduzieren der Kosten ergriffen, aber es reicht noch nicht. Jetzt habe ich von "Wohnen auf Probe" oder so ähnlich gehört. Heißt das ich könnte dann wieder wenigstens einen Teil Arbeitslosengeld wieder bekommen? 300 € im Monat würden ja schon reichen. Was sind denn die genauen Voraussetzungen dafür? Jeder hat sein eigenes Konto und jeder sollte auch für sein eigenes Wohl sorgen. Ich stehe auch nicht im Mietvertrag drin und würde trotzdem einen Teil zur Miete dazugeben. Nur wichtige Kaufentscheidungen werden untereinander abgesprochen. Kinder haben wir auch keine. Auch steht nicht fest, ob ich in nächster Zeit ne Stelle kriege. Ich weiß nicht weiter. Was kann ich noch tun, um wenigstens ein bisschen Geld zu kriegen, das ich ihn nicht weiter belasten muss?:confused:


    Sorry für so viel Text und trotzdem danke im Voraus..

  • Du solltest im Bezug auf deinen ALG2 Bescheid einen Überprüfungsantrag stellen und gleichzeitig dem JC mitteilen das du zwar mit deinem Freund zusammen wohnst ihr aber nicht gemeinsam wirtschaftet.Ihr wohnt sozusagen auf Probe zusammen.Dies geht bis zu einem Jahr danach werdet ihr als BG gerechnet.Dein Freund sollte erklären das er dich nicht unterstützt.Natürlich sollte jeder von euch ein eigenes Konto haben.Die Miete müßtest du dann zur Hälfte bekommen.Dabei wäre es hilfreich wenn du bei deinem Freund auch gemeldet bist.

  • Vielen Dank für eure Hilfe. Genau das habe ich nämlich vermutet, nachdem ich davon gehört habe. Das wird ja wieder jede Menge Papierkrieg nach sich ziehen.


    "Dabei wäre es hilfreich wenn du bei deinem Freund auch gemeldet bist.'"


    Wie ich mich hier gemeldet habe, haben die Idioten von der Stadt Wunstorf dummerweise in die Meldebescheinigung eingetragen, das das meine alleinige Wohnung ist. kann ich das ändern lassen? Oder war das auf den Mietvertrag meines Freundes bezogen? Weil in den Mietvertrag möchte ich mich nur ungerne eintragen lassen. Oder muss das zwangsläufig?


    LG Julie

  • Wie ich mich hier gemeldet habe, haben die Idioten (...)

    Aber sonst ist in deinem Oberstübchen alles in bester Ordnung?

    Zitat

    (...) von der Stadt Wunstorf dummerweise in die Meldebescheinigung eingetragen, das das meine alleinige Wohnung ist. (...) Oder muss das zwangsläufig?

    Hast du denn mehr als eine Wohnung? Will heißen: Eine Nebenwohnung? Wenn nicht, ist das natürlich deine alleinige - weil einzige - Wohnung.
    Wer ist doch gleich der Idiot?

  • Wie die Meldebescheinigungen aufgebaut sind kann ich dir nicht sagen.Allerdings könntest du dies ja mit einem Anruf in der Meldestelle erfahren.Im Mietvertrag mußt du nicht mit stehen da reicht auch eine Person.Ansonsten hast du ja deine Wohnung aufgegeben wenn ich das richtig verstanden habe und würdest dir jetzt mit deinem Freund die Wohnung und die Kosten teilen.


    @ DanielR Du bist neu hier und solltest dich auch so benehmen.Dich hat keiner als Idiot bezeichnet also solltest du es auch nicht tun. Es sei denn du bist Mitarbeiter der Meldestelle in Wunstorf aber dann hättest du doch die Sache ordentlich erklären können.

  • "Wer ist doch gleich der Idiot?"


    Ich muss Kitty leider recht geben. es sollte keine persönliche Beleidigung sein. Ich habe das deshalb geschrieben, weil ich denen gesagt habe das ich bei meinem freund wohne. ergo ist es nicht meine alleinige Wohnung. Aber die einzige in der ich lebe..;P


    aber noch ne frage zu dem überprüfungsbescheid. wird der denn anders sein, als dieser bescheid, auf den hin das amt die leistungen gestrichen hat?

  • Natürlich ist es deine ALLEINIGE Wohnung. Weil du eben keine weitere Wohnung hast. Das ist doch eine eindeutige Wortwahl.


    Ich stimme Daniel R. zu. Auch, wenn er neu hier ist. Bevor man nämlich andere Menschen als "Idioten" bezeichnet, könnte man auch, wenn man sich schon des WWW bedient einfach mal "alleinige Wohnung" in eine Suchmaschine eingeben. Die meistgenutzte Suchmaschine dürfte google sein und wird mir gleich als allererstes folgender Link ausgespuckt: http://www.probuerger.de/isselburg/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=56


    Tut man dies, muss man sich auch nicht anhören, dass man wohl selbst der Idiot ist.

  • Hallo...brauche dringend Hilfe....ich war bis April alleinerziehend (Scheidung Läuft)Hab allerdings jemanden kennengelernt...der 450km von mir entfernt wohnte...deshalb ist er kurzfristig zu mir gezogen weil er hier auch einen Job bekam...jetzt meine Frage...da ich nur geringfügig Beschäftigt bin(200 Euro) mein "Noch" Mann ganze 150Euro Unterhalt für unsere2 Kinder 14 und 15 zahlt,bekam ich Hartz4 mit Unterhaltsersatzleistung. Heute kam der Brief von der Arge das ich nichts mehr bekomme...garnichts auch nicht für die Kinder...ganz im Gegenteil...ich soll über 600Euro zurück zahlen!!! Jetzt lese ich hier von "Probr wohnen" wie beantrage ich das??? Hinzu kommt noch das mein Freund einige Rücklagen hat zur Rentenabsicherung...das soll er kündigen damit wir erstmal davon leben...Wäre für jede Hilfe dankbar!!

  • Da auch Kinder in eurem Haushalt leben, werdet ihr von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft betrachtet, auch wenn es nicht eure gemeinsamen sind. Steht in § 7 (3) i.V.m. § 7 (3a) SGB II.