Hallo,
kann dieser Bescheid stimmen?
hab das hier noch im Netz gefunden (kopiert)
Bei
einem Zufluss von zwei Monatsentgelten aus demselben Arbeitsverhältnis
innerhalb eines Kalendermonats sind die Freibeträge nach §§ 11 Abs 2 S
2, 30 S 1 SGB 2 aF (nunmehr: § 11b Abs 2 und 3 SGB 2) jeweils für jedes
Monatsentgelt einzuräumen, sofern nicht Vergütungen aus mehreren
Arbeitsverhältnissen oder Tätigkeiten bezogen werden und die Freibeträge
erschöpfen.
SG Berlin - S 55 AS 30011_10 - Freibetrag 2 Monatsgehälter.
WENN als Dein Jobcenter einfach addiert, handelt es rechtswidrig!
Das ist zwar nur das Sozialgericht Berlin, aber hier würde ich klagen auf Teufel komm raus, das dieses Urteil bundesweit Gültigkeit erhält. Wäre es nicht so, sind grundsätzlich alle Arbeitsverhältnisse unzumutbar, sofern die Löhne/Gehälter zusammengefaßt werden.